Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedüftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden

    Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedüftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden

    Hinweise für Herne

    Beschreibung

    Hinweise für Herne

    Wer Schusswaffen erwerben und die tatsächliche Gewalt über sie ausüben will, bedarf gemäß  § 10 Absatz 1 des Waffengesetzes hierzu einer Erlaubnis.

    Diese wird in Form einer Waffenbesitzkarte erteilt, die es in drei unterschiedlichen Ausführungen gibt:

    Grüne Waffenbesitzkarte

    Sie stellt die häufigste Form einer Waffenbesitzkarte dar und muss in der Regel vor dem Erwerb einer Waffe beantragt werden. Auf ihr lässt sich grundsätzlich jede Art von Schusswaffe eintragen. Zielgruppe sind: Jagdscheininhaber, Erben von Schusswaffen, Sportschützen, Waffenscheininhaber.

    Gelbe Waffenbesitzkarte

    Sie ermöglicht Sportschützen unter gewissen Voraussetzungen den Erwerb von Einzelladerlangwaffen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen sowie Kurzwaffen.

    Rote Waffenbesitzkarte

    Sie ermöglicht es Waffen- und Munitionssammlern, die wissenschaftlich oder technisch tätig sind oder eine kulturhistorisch bedeutsame Sammlung aufbauen wollen, Schusswaffen zu erwerben, wobei die Erlaubnis in der Regel auf ein bestimmtes Waffengebiet beschränkt ist. Allen Karten ist gemeinsam, dass sie den Besitz, aber nicht dass Führen von Waffen erlauben. Unter "Führen" versteht man das griffbereite Tragen der Waffe außerhalb der Wohnung, der Geschäftsräume oder eines befriedeten Besitztums. Wer eine Waffe führen möchte, benötigt hierfür in der Regel einen Waffenschein. Für das Führen von (bauartzugelassenen) Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist in der Regel der sogenannte "Kleine Waffenschein" erforderlich.

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    Version

    Technisch geändert am 10.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Abteilung 44/1 - Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 9

    44623 Herne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02323 16-1632

    Fax: 02323 161233-9279

    E-Mail: ordnungsamt@herne.de

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herne

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Bearbeitungsdauer

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    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herne

    In Herne erfolgt die Beantragung eines Waffenscheins bei dem Polizeipräsidium Bochum.

    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2023

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de