Anzeige des Verlustes von erlaubnisbedüftigen Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden
Hinweise für Coesfeld
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Sind einer Person Erlaubnisurkunden abhandengekommen, so hat sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich nach Feststellung des Abhandenkommens anzuzeigen. Diese Anzeige gem. § 37 Abs. 2 WaffG ist auszufüllen, wenn eine Erlaubnisurkunde verloren gegangen ist. Bei einer / mehreren verloren gegangenen Erlaubnisurkunde/n kann über dieses Formular gleichzeitig eine Ersatzausfertigung beantragt werden.
Hinweise:
- Die Anzeige ist innerhalb von zwei Wochen nach Verlust auszufüllen und dem Kreis Coesfeld zu übersenden. Sollten Sie die Erlaubnisurkunde/n wiederauffinden, ist dies dem Kreis Coesfeld anzuzeigen und die ausgestellten Ersatzdokumente dem Kreis Coesfeld zurückzugeben.
- Diese Anzeige entbindet Sie nicht von einer Verlustanzeige bei der Polizei.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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- § 37 Abs. 2 Waffengesetz (WaffG)
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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