Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Stemwede

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Den Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr.

    • Kinder, die ins Ausland außerhalb der EU verreisen, benötigen einen biometrischen Reisepass (elektronisch mit Chip).
    • Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.

    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.

    Der Bürgerservice der Gemeinde Stemwede berät bei offenen Fragen. Ansonsten finden Sie Informationen zum Reisepass für Kinder auf der Website des BMI.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_3b393915dfee31c225065b39607e4d0a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchhofstraße 17

    32351 Stemwede

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Stemwede

    • Kinderreisepass
    • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
    • aktuelle Meldebestätigung (falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt)

    gegebenenfalls:

    • Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt

    Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Hinweise für Stemwede

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Stemwede

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Stemwede

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Stemwede

    keine

    Kosten

    Hinweise für Stemwede

    Seit dem 01.01.2024 sind für einen Reisepass für Kinder 37,50 Euro zu zahlen. Damit wird das Ausweisdokument zwar teurer, bietet aber den Vorteil der weltweiten Gültigkeit. 

    Die Gebühr für einen Personalausweis für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 22,80 Euro. Dieser gilt dann 6 Jahre.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Information zum Sorgerecht

    1. Bei verheirateten Eltern:

    Bei Eheleuten sind beide Eltern sorgeberechtigt und müssen somit bei der Beantragung von Personalausweisen (wenn das Kind unter 16 ist) und bei der Beantragung von Reisepässen (Kind unter 18 Jahren), persönlich bei uns vorsprechen. Kann nur ein Elternteil das Ausweisdokument beantragen, gilt das gleiche wie unter Nr. 5.

    2. Verheiratete, aber dauernd getrennt lebende Eltern:

    Bei Eheleuten, die getrennt leben und noch beide das Sorgerecht haben, gilt diese Vorschrift auch.

    3. Geschiedene Eltern:

    Bei geschiedenen Eltern, mit gemeinsamer Sorge, gilt die o. g. Vorschrift auch.

    4. Sorgerechtsbeschluss:

    Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muß er/sie dies nachweisen und uns den rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluß im Original vorlegen. Die sorgeberechtigte Person kann daraufhin das Ausweusdokument für das Kind alleine beantragen.

    5. Wenn sich ein sorgeberechtigter Partner im Ausland oder in einer anderen Stadt im Inland befindet:

    Sollte es einem sorgeberechtigten Partner nicht möglich sein bei uns vorbeizukommen, da er sich im Ausland oder in einer anderen Stadt in Deutschland befindet, so kann er eine formlose Einverständniserklärung schreiben. Diese Erklärung sollte den Namen und das Geburtsdatum des Kindes enthalten und erklärt werden, dass er/sie mit der Beantragung/Verlängerung einverstanden ist. Der Personalausweis des nicht anwesenden Elternteils muss bei Beantragung vorgelegt werden.

    6. Bei Vormundschaft:

    Besteht eine Vormundschaft durch das Jugendamt oder eine benannte Person, muß eine Bescheinigung darüber vorgelegt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de