Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Lübbecke

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit können bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. 

    Der Kinderreisepass ist nur mit einem biometrischen Lichtbild des Kindes gültig. Die Gültigkeit des Kinderreisepasses beträgt 1 Jahr (neu seit 01.01.2021), längstens jedoch bis zum 12. Lebensjahr.

    Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein gemeinsamer Antrag der Sorgeberechtigten erforderlich. Das Kind muss bei der Beantragung persönlich erscheinen.
    Eine Verlängerung ist nur dann möglich, sofern der Kinderreisepass noch nicht abgelaufen ist und eine Doppelseite im Pass frei von Eintragungen und Stempeln ist. Anderenfalls ist eine Neuausstellung erforderlich.

    Einige Länder akzeptieren auch bei Kindern nur biometrische, maschinenlesbare Reisepässe.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    1.2.1 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Version

    Technisch geändert am 06.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lübbecke

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    Formulare

    Hinweise für Lübbecke

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lübbecke

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lübbecke

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Lübbecke

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lübbecke

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    • die Erst-/Neuausstellung des Kinderreisepasses beträgt 13,00 €
    • die Verlängerung oder Bildaktualisierung beträgt 6,00 €

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lübbecke

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lübbecke

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de