Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln und in nächster Zeit mit Ihren Kindern in das Ausland verreisen möchten, können Sie den Kinderreisepass weiterverwenden. Eine Aktualisierung der Wohnortangabe im Kinderreisepass ist nicht mehr möglich.
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft.
- Kinder, die ins Ausland außerhalb der EU verreisen, benötigen einen biometrischen Reisepass (elektronisch mit Chip).
- Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt ein Personalausweis.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit verwendet werden.
Das Bürgerbüro der Stadt Espelkamp berät bei offenen Fragen. Ansonsten finden Sie Informationen zum Reisepass für Kinder auf der Website des BMI.
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Ansprechpartner
1.3.4 Bürgerbüro
Adresse
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Kontakt
Telefon Festnetz: 05772 562-105
E-Mail: buergerbuero@espelkamp.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Für Ihren Besuch im Bürgerbüro der Stadt Espelkamp vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Hierfür steht Ihnen unser Onlinedienst für Terminreservierungen zur Verfügung. Alternativ ist eine Terminvereinbarung auch telefonisch möglich.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
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