Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Emsdetten

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Emsdetten

    Kinder unter 12 Jahren (auch Säuglinge) benötigen für Auslandsreisen einen Kinderreisepass.

    Noch vorhandene gültige Kinderausweise können weiterhin für eine Auslandsreise benutzt werden, soweit der ausländische Staat diese weiterhin anerkennt.

    Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht). Deshalb wird für Kinder bis 12 Jahre in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.

    Welche Staaten einen Kinderreisepass unter welchen Bedingungen anerkennen, erfragen Sie bitte beim Bürgerbüro bzw. auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
    Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

    Ein noch gültiger Kinderreisepass kann verlängert bzw. aktualisiert (neues Passbild) werden.
    Die Verlängerung bzw. Aktualisierung eines ungültigen Kinderreisepasses ist nicht möglich.

    Antragsberechtigte:
    Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden.
    Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, ist eine schriftliche Zustimmung vorzulegen. Hierzu verwenden Sie bitte unten stehendes Formular Einverständniserklärung zur Beantragung eines Kinderpasses.

    In jedem Fall jedoch muss das betreffende Kind ebenfalls bei der Antragstellung dabei sein.

    Gültigkeitsdauer:
    1 Jahr, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag.

    Hinweis:

    Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft. Auch die Verlängerung von noch gültigen Kinderreisepässen ist dann nicht mehr möglich.  Ab dem 01.01.2024 können nur noch Personalausweise oder Reisepässe ausgestellt werden.

     

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 21.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Bürgerbüro (Team 320)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02572 922-617

    Version

    Technisch geändert am 28.05.2024

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    Hausanschrift

    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

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    Technisch geändert am 22.07.2022

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    Technisch geändert am 07.09.2023

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Technisch geändert am 27.10.2022

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    Technisch geändert am 23.07.2022

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    Am Markt 1

    48282 Emsdetten

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    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Emsdetten

    • Personalausweise bzw. Reisepässe der Eltern
    • Einverständniserklärung (siehe unten)
    • 1 biometrietaugliches Passfoto
    • Geburtsurkunde der Kinder

    Formulare

    Hinweise für Emsdetten

    Voraussetzungen

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    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Emsdetten

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Emsdetten

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Emsdetten

    keine

    Kosten

    Hinweise für Emsdetten

    • Erst- bzw. Neuausstellung: 13 Euro
    • Verlängerung bzw. Aktualisierung: 6 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Emsdetten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Emsdetten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de