Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Coesfeld
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, kann bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten. Jeder Kinderreisepass muss ein Lichtbild enthalten.
Wie lange ist der Kinderreisepass gültig?
Der Kinderpass wird für 1 Jahr ausgestellt und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres jeweils um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Wer stellt den Antrag ?
Den Antrag für den Kinderreisepass müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen.
Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ein Muster für eine Vollmacht finden Sie unten. Gegebenenfalls ist ein Sorgerechtsbeschluss vorzulegen, bei Bestehen einer Betreuung wird die Bestellungsurkunde benötigt.
Sollten die Eltern getrenntleben, so ist nur die Zustimmungserklärung der/des gesetzlichen Vertreters (Mutter oder Vater) notwendig, bei der das Kind gemeldet ist.
Der Kinderreisepass wird nicht in jedem Land anerkannt. Erkundigen Sie sich daher vor einer Auslandsreise beim Auswärtigen Amt, welche Reisedokumente benötigt werden.
Das Kind muss bei der Antragsstellung anwesend sein.
Informationen an Eltern zum KInderreisepass
Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
Terminbuchung Bürgerbüro
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- Personalausweis der Antragsteller (siehe oben)
- 1 aktuelles Lichtbild
- Sprechen Anhaltspunkte für eine fremde Staatsangehörigkeit (z. B. durch Geburt im Ausland) muss der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit z. B. durch Einbürgerungsurkunde, Spätaussiedlerbescheinigung etc. nachgewiesen werden
Formulare
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Voraussetzungen
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- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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Was kostet ein Kinderreisepass?
13,00 €, die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses kostet 6,00 €.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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