Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Radevormwald
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
Hinweise für Radevormwald
Kinderreisepässe erhalten Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Antragstellung:
Beide Elternteile bzw. Personensorgeberechtigte müssen gemeinsam den Antrag unter Vorlage ihrer Ausweispapiere oder anderer zur Erkennung geeigneter Dokumente wegen der erforderlichen Unterschriften persönlich beim Servicebüro stellen.
Kinder müssen ebenfalls persönlich erscheinen. Ab dem 10. Lebensjahr müssen sie den Kinderreisepass bei Antragstellung unterschreiben.
Lichtbild:
Es besteht Lichtbildpflicht, unabhängig vom Alter des Kindes.
Gültigkeit des Dokumentes: ein Jahr, längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
Verlust:
Der Verlust und dessen Umstände, ggf. das Wiederauffinden des Kinderreisepasses sind unverzüglich beim Servicebüro anzuzeigen.
Kinder können nicht in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden. Es ist jedoch möglich, für Kinder einen Personalausweis (z.B. für Reisen in die EU) zu beantragen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Sofern vorhanden, ist der alte Kinderausweis bzw. Kinderreisepass mitzubringen.
Bitte die Geburtsurkunde und ein biometrisches Lichtbild, lt.den EU-Richtlinien "ICAO", des Kindes mitbringen.
Formulare
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Voraussetzungen
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- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
Hinweise für Radevormwald
keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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- 13,00 €, bei Antragstellung zu entrichten
Die Gebühr für eine Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024