Kinderreisepass Änderung wegen Adressänderung

    Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen

    Hinweise für Lindlar

    Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lindlar

    Beantragung:

    Für alle deutschen Kinder kann ab dem 1. Lebenstag ein Kinderreisepass beantragt werden. Dieser ist nur mit einem aktuellen biometrischen Lichtbild des Kindes gültig.

    Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht (verheiratete, geschiedene, unverheiratete) dauernd getrennt, so darf der Elternteil, bei dem das Kind mit Hauptwohnsitz (laut Melderegister) gemeldet ist, den Kinderreisepass beantragen. Der Sorgeberechtigte und der gerichtlich bestellte Betreuer können sich nicht vertreten lassen.

    Die Anwesenheit des Kindes ist, unabhängig vom Alter des Kindes, stets erforderlich.

    Bei Beantragung ab dem 10. Lebensjahr ist zusätzlich die Unterschrift des Kindes vorgeschrieben.

    Der Kinderreisepass wird hier ausgestellt und kann sofort mitgenommen werden.

    Gültigkeit:

    Kinderreisepässe sind 1 Jahr gültig und können bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden. Zur Beantragung und Verlängerung der Gültigkeit des Kinderreisepasses ist ein Antrag der Sorgeberechtigten im Einwohnermeldeamt erforderlich.

    Aktualisierung und Verlängerung Kinderreisepass

    Die Verlängerung kann nur vor Ablauf der Gültigkeit des Dokumentes erfolgen.
    Wenn der Kinderreisepass bereits abgelaufen ist, kann nur eine Neuausstellung erfolgen. 

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 14.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Borromäusstraße 1

    51789 Lindlar

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Lindlar

    Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:

    • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
    • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos)und
      Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Bei Erstbeantragung zusätzlich:

    • Geburtsurkunde

    Bei Verlängerung und Aktualisierung

    • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild

    Bei nicht getrenntlebenden Eltern und gemeinsamen Sorgerecht:

    • aktuelles (nicht älter als 6 Monate) biometrisches Lichtbild
    • Personalausweis der Erziehungsberechtigten
    • Einverständniserklärung des nicht anwesenden Erziehungsberechtigten (formlos) und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

    Formulare

    Hinweise für Lindlar

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lindlar

    • Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
    • Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lindlar

    Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.

    Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.

    Fristen

    Hinweise für Lindlar

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lindlar

    keine

    Kosten

    Hinweise für Lindlar

    Name Typ Kosten Beschreibung Erstausstellung Gebuehr 13,00 EUR Verlängerung oder Aktualisierung Gebuehr 6,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lindlar

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lindlar

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de