Änderung des Wohnorts bei einem Kinderreisepass beantragen
Hinweise für Heinsberg
Wenn Sie Ihren Wohnort wechseln, müssen Sie eine Änderung des Reisepasses Ihres Kindes veranlassen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Sie möchten mit ihrem Kind in das Ausland verreisen?
Der Kinderreisepass kann für das Kind das richtige Dokument sein.
Kindereisepässe sind vollgültige Reisepässe, die im Unterschied zum ePass keinen Datenchip enthalten (also keine digitalisierten Angaben zum Passinhaber, kein digitalisiertes Lichtbild und keine Fingerabdrücke).
Sobald Deutsche über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, müssen sie einen gültigen Pass oder Passersatz mitführen. Dies gilt auch für Ihre Kinder. Hierbei gilt, dass jedes Kind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, bis zum 12. Lebensjahr einen Kinderreisepass erhalten kann. Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von einem Jahr ausgestellt. Er kann mehrmals (sofern noch Platz vorhanden) verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Für einen Verlängerungsantrag gelten die gleichen rechtlichen Bestimmungen wie bei der Erstbeantragung. Bitte beachten Sie, dass ein Verlängerungsantrag nur vor Ablauf der Gültigkeit des bisher ausgestellten Kinderreisepasses bearbeitet werden kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Bisheriger Kinderreisepass, auch wenn er bereits abgelaufen ist,
- bei erstmaliger Antragstellung in Heinsberg das Familienbuch oder die Geburtsurkunde,
- ein biometrisches Lichtbild aus neuerer Zeit gemäß Fotomustertafel
- Zustimmungserklärung des/der Sorgeberechtigten (in Zweifelsfällen ist dazu auch die Vorlage eines Sorgerechtsbeschlusses oder des rechtskräftigen Scheidungsurteils, aus dem das alleinige Sorgerecht hervorgeht, notwendig)
- den/die Personalausweis(e) oder Reisepäss(e) des/der Sorgeberechtigten
Formulare
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Voraussetzungen
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- Das Kind ist mit neuem Wohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung gemeldet.
- Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Sprechen Sie persönlich bei der Passbehörde der Stadt- oder Gemeindeverwaltung des neuen Wohnortes vor, um die Änderung des Kinderreisepasses zu veranlassen.
Tipp: In der Regel können Sie die Wohnortänderung im Reisepass gleich zusammen mit der Anmeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Passbehörde ist.
Fristen
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keine
Bearbeitungsdauer
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keine
Kosten
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Die Verwaltungsgebühr
- für die Ausstellung eines Kinderreisepasses beträgt 13,00 Euro
- für die Verlängerung mit gleichzeitiger Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
- für die separate Aktualisierung eines Kinderreisepasses beträgt 6,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 18.04.2024
Stichwörter
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