Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des KindesvermögensOnline erledigen

    Elterliche Sorge Anordnung bei Gefährdung des Kindesvermögens

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie mitbekommen, dass das Vermögen eines Kindes gefährdet ist, insbesondere durch seine Eltern oder einen Elternteil, teilen Sie dieses dem Familiengericht beim Amtsgericht mit.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Sind oder waren Sie mit dem Vater Ihres Kindes nicht verheiratet und haben die alleinige elterliche Sorge, so dient die Auskunft aus dem Sorgeregister als Nachweis, dass Sie die alleinige gesetzliche Vertreterin Ihres Kindes sind.

    Zuständig für die Auskunftserteilung ist das Jugendamt Ihres Wohnortes.

    Das Jugendamt des Geburtsortes Ihres Kindes führt ein Register über abgegebene Sorgeerklärungen und ergangene gerichtliche Entscheidungen (Sorgeregister).

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Jugendamt - A 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - A 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verwaltung Abt. 51.1 - A 51 Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Jugendamt - A 51

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • die Geburtsurkunde des Kindes sowie
    • Ihr Personalausweis oder Reisepass

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Wird das Vermögen eines Kindes gefährdet und sind die sorgeberechtigten Eltern oder ein Elternteil nicht bereit oder in der Lage, der Gefahr Einhalt zu gebieten, kann das Familiengericht Anordnungen treffen. Dies ist z. B. der Fall, wenn Geld des Kindes veruntreut wurde.

    Das Verfahren kann auf Antrag eines Elternteils eingeleitet werden (eine besondere Form ist nicht vorgeschrieben) oder von Amtswegen, insbesondere durch Anzeigen durch das Jugendamt oder auch Meldungen von Nachbarn, Erziehern oder Verwandten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Verfahrensablauf

    Das Verfahren beim Familiengericht wird von Amts wegen eingeleitet, insbesondere durch Anzeigen durch das Jugendamt oder auch Meldungen von Nachbarn, Erziehern oder Verwandten.

    • Das Familiengericht ermittelt die Sachlage und kann z. B. anordnen, dass die Eltern ein Verzeichnis des Vermögens des Kindes einreichen und über die Verwaltung Rechnung legen
    • Dieses Vermögensverzeichnis muss richtig und vollständig sein, das haben die Eltern zu versichern.
    • Ist das Verzeichnis nicht korrekt erstellt, kann das Familiengericht anordnen, dass das Verzeichnis durch eine zuständige Behörde oder durch einen zuständigen Beamten oder Notar aufgenommen wird.
    • Die Anordnung des Familiengerichts kann z. B. auch beinhalten (Aufzählung ist nicht abschließend):
      • Abhebung des Geldes des Kindes nur mit Genehmigung des Familiengerichts
      • Entziehung der Vermögenssorge (ganz oder teilweise)
    • Werden Teile der Vermögenssorge entzogen, wird für die Bereiche ein Pfleger eingesetzt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger

    Kosten

    • Gerichtsgebühren
    • gegebenenfalls: Anwaltsgebühren
    • Das Familiengericht entscheidet über die Kostentragung nach billigem Ermessen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    • Informationen zum Thema Gefährdung des Kindesvermögens auf der Internetseite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen am 15.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de