Führerschein Ausstellung Fahrgastbeförderung
Hinweise für Goch
Beschreibung
Hinweise für Goch
Wenn Sie Fahrgäste in einem Kraftfahrzeug befördern und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist, benötigen Sie zusätzlich zur allgemeinen Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF). Das Gleiche gilt, wenn Sie in einem Krankenkraftwagen entgeltlich oder geschäftsmäßig Fahrgäste befördern.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 sind, benötigen Sie eine FzF nur dann, wenn Sie ein Taxi führen.
Neu ab 02.08.2021: Das Personenbeförderungsrecht wird mit Wirkung ab 02.08.2021 geändert. Der Nachweis der Ortskundeprüfung wird ab diesem Zeitpunkt durch einen Nachweis der Fachkunde ersetzt.
Aktuell ist noch nicht geklärt, welche Anforderungen an die Ausstellung des Fachkundenachweises gestellt werden. Bei Fragen dazu wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.
Neu eingeführt wird der gebündelte Bedarfsverkehr (§ 50 Personenbeförderungsgesetz). Bei dem gebündelten Bedarfsverkehr handelt es sich um die Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen, bei der mehrere Bedarfsaufträge entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt werden.
Sie benötigen eine zusätzliche Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, wenn Sie
· ein Taxi,
· einen Krankenkraftwagen,
· einen PKW im Linienverkehr,
· einen PKW bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen,
· oder im gebündelten Bedarfsverkehr
fahren möchten, und in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich oder gewerbsmäßig befördert werden und für diese Beförderung eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz erforderlich ist.
Sollten Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig beantragen.
Die Antragstellung erfolgt beim Bürgerbüro Ihres Wohnortes und wird an das Straßenverkehrsamt Kleve zur dortigen Bearbeitung weitergeleitet.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 28 23 / 320 - 300
E-Mail: buergerservice@goch.de
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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- Für das Führen des Fahrzeugs notwendige EU- oder EWR-Fahrerlaubnis
- Mindestalter: 21 Jahre;
bei Beschränkung auf Krankenkraftwagen: 19 Jahre - persönliche Zuverlässigkeit
- geistige und körperliche Eignung
- ausreichendes Sehvermögen
- Besitz der EU-/EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B (oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis) seit mindestens zwei Jahren (bei Beschränkung der FzF auf Krankenkraftwagen seit mindestens einem Jahr) oder zweijähriger Besitz der Fahrerlaubnis innerhalb der letzten fünf Jahre
- falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll: Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Bei Fragen wenden Sie sich an das Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve.
Rechtsgrundlage(n)
§ 48 Abs. 1 FeV
Verfahrensablauf
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Die zuständige Stelle(Straßenverkehrsamt Kleve) prüft nach Antragstellung, ob Bedenken gegen Ihre Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bestehen.
Den Antrag reichen Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde ein. Die Antragsunterlagen werden an das Straßenverkehrsamt Kleve weitergeleitet. Auf die Dauer der dortigen Bearbeitung hat der Bürgerservice Goch keinen Einfluss.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Goch
Kosten
Hinweise für Goch
- Fahrgastbeförderung: 43,90€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Führungszeugnis: 13,00€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Fahrgastbeförderung mit Umtausch Führerschein: 64,10€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Fahrgastbeförderung mit Verlängerung Klasse C/D: 79,40€
Zahlungsziel:
bei Beantragung - Erweiterung Fahrgastbeförderung(kein Führungszezgnis erforderlich): 43,90€
Zahlungsziel:
bei Beantragung
Hinweise (Besonderheiten)
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Der Leistungstest wird nur bei erstmaliger Beantragung und Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus benötigt.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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