Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Der Kreis Soest ist für alle Städte und Gemeinden zuständig, die kein eigenes Jugendamt haben. Eigene Jugendämter haben die Stadt Soest, die Stadt Lippstadt und die Stadt Warstein.
Mütter können auch einen Nachweis darüber erhalten, dass keine Sorgeerklärung abgegeben wurde.
Weitergehende Informationen erteilen die Urkundsbeamten und die Beistände bei der Kreisverwaltung Soest.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung
Formulare
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Voraussetzungen
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
- Das Kind muss noch minderjährig sein.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin.
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
- Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
- Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Rechtsgrundlage(n)
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- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren:
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Fristen
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 20.11.2024
Stichwörter
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