Sorgeerklärung Beurkundung
Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Amtsvormundschaften, Jugendförderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5231 62-0
E-Mail: info@kreis-lippe.de
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lippe
Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben eigene Jugendämter zum Beurkunden. Bei Beurkundungen besteht jedoch keine gesetzlich vorgegebene örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes. Sie können auch zu einem Notar gehen. Dort fallen Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 20.11.2024