Sorgeerklärung BeurkundungOnline erledigen

    Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amtsvormundschaften, Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Felix-Fechenbach-Straße 5

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    2.1.30 - Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Heldmanstraße 24

    32756 Detmold

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lippe

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.

    • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)

    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 

    • Das Kind muss noch minderjährig sein.      

    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 

    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 

    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere  volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.

    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 

      • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.

      • Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lippe

    Vereinbaren Sie bitte einen Termin zur Beurkundung

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 

    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.

    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.

    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.

    Fristen

    Hinweise für Lippe

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lippe

    ungefähr 45 - 60 Minuten je Beurkundung

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lippe

    Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lage und Lemgo haben eigene Jugendämter zum Beurkunden. Bei Beurkundungen besteht jedoch keine gesetzlich vorgegebene örtliche Zuständigkeit eines Jugendamtes. Sie können auch zu einem Notar gehen. Dort fallen Kosten an.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de