Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, können die Mutter und der Vater des Kindes eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgeben.

    Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (auch "Sorgeerklärung" genannt) erfolgt in Form einer öffentlichen Beurkundung. Die Beteiligten (i.d.R. Vater und Mutter) müssen dafür persönlich vorsprechen. Dies kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen erfolgen. Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge kann auch vor der Geburt abgegeben werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Bielefeld

    Vor der Geburt:

    • gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild
    • Mutterpass
    • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Vaterschaftsanerkennungsurkunde

    Nach der Geburt:

    • gültiger Ausweis oder Pass mit Lichtbild
    • Geburtsurkunde des Kindes bzw. Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
    • wenn die Vaterschaft bereits anerkannt wurde: Vaterschaftsanerkennungsurkunde

    Formulare

    Hinweise für Bielefeld

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Mutter und Vater des Kindes sind nicht miteinander verheiratet und möchten die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind erklären.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bielefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bielefeld

    • Die Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge sollte möglichst schon vor der Geburt erfolgen.
    • Die Erklärung kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten und bei verschiedenen Stellen abgegeben werden.
    • Vater und Mutter müssen jeweils persönlich erscheinen. Die Terminanfrage kann online gestellt werden. Sofern Sie Ihre Kontaktdaten einreichen, wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Jugendamtes zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.
    • Mutter und Vater des Kindes erhalten jeweils eine beglaubigte Abschrift der Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge als Nachweis.

    Fristen

    Hinweise für Bielefeld

    Die Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge ist zeitlich unbegrenzt möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Bielefeld

    Die Bearbeitungszeit ist abhängig vor der Terminvergabe. Die Aushändigung der beglaubigten Abschrift erfolgt am Tag der Beurkundung.

    Kosten

    Hinweise für Bielefeld

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Bielefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 20.11.2024

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de