Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Coesfeld
Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.
Die Negativbescheinigung kann beim Kreisjugendamt Coesfeld angefordert werden.
Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden.
Die Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen.
Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
Kreis Coesfeld
Abt. 51 - Jugendamt
Friedrich-Ebert-Str. 7
48653 Coesfeld
Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Negativbescheinigung:
- Personalausweis,
- Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung (siehe Dokumente)
Sorgeerklärung:
- Personalausweis
- Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
- Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
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Voraussetzungen
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- mind. Alter 18 Jahre
Rechtsgrundlage(n)
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- Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Beurkundungsgesetz (BeurkG)
Verfahrensablauf
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren:
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Fristen
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 17.04.2024
Stichwörter
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