Sorgeerklärung Beurkundung

    Gemeinsame Sorge für ein Kind erklären

    Hinweise für Coesfeld

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Coesfeld

    Die Pflicht und das Recht für ein Kind zu sorgen (elterliche Sorge) haben verheiratete Eltern gemeinsam. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern hat kraft Gesetzes die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht. Sie kann dieses durch eine Negativbescheinigung nachweisen. Hierin wird bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser Bescheinigung keine übereinstimmenden Sorgeerklärungen der Eltern des Kindes vorliegen.

    Die Negativbescheinigung kann beim Kreisjugendamt Coesfeld angefordert werden.

    Nicht miteinander verheiratete Eltern können aber durch eine übereinstimmende Erklärung die gemeinsame elterliche Sorge für ihr Kind übernehmen. Diese Erklärung kann beim Jugendamt oder vor einem Notar beurkundet werden.
    Die Beurkundungen können bei den bestellten Urkundspersonen des Jugendamtes nach Terminvereinbarung erfolgen. 


    Bitte beachten Sie folgende Adresse der Urkundspersonen:
    Kreis Coesfeld
    Abt. 51 - Jugendamt
    Friedrich-Ebert-Str. 7
    48653 Coesfeld

    Anfahrtskizze

    Für die Städte Coesfeld und Dülmen sind die dortigen Jugendämter zuständig.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5200

    Fax: 02541 18-5299

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5200

    Fax: 02541 18-5299

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5140

    Fax: 02541 18-5299

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5140

    Fax: 02541 18-5299

    Version

    Technisch geändert am 14.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    51 - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schützenwall 10

    48653 Coesfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02541 18-5200

    Fax: 02541 18-5299

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Coesfeld

    Negativbescheinigung:

    • Personalausweis,
    • Antrag auf Erteilung einer Negativbescheinigung (siehe Dokumente)

    Sorgeerklärung:

    • Personalausweis
    • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter
    • Geburtsurkunde des Kindes

    Formulare

    Hinweise für Coesfeld

    Formulare vorhanden: Nein
    Schriftform erforderlich: Ja
    Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    Hinweise für Coesfeld

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
    • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung)
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 
    • Das Kind muss noch minderjährig sein.      
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 
    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 
    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere  volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters.
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 
      • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
      • Notar: Sollten Sie einen Dolmetscher benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
         

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Coesfeld

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärungen informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
       

    Fristen

    Hinweise für Coesfeld

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Coesfeld

    Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts erfolgt unmittelbar im Termin.

    Kosten

    Hinweise für Coesfeld

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Coesfeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Coesfeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de