Sorgeerklärung Beurkundung

    Beurkundungen

    Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.

    Beschreibung

    Hinweise für Wesel

    Beim Jugendamt können nachfolgend aufgeführte Erklärungen beurkundet werden:

    • Vaterschaftsanerkennung
    • Unterhaltsverpflichtungs- und Abänderungsurkunden, sofern die unterhaltsberechtigte Person zum Zeitpunkt der Beurkundung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • Sorgeerklärung

    Für eine Beurkundung ist eine persönliche Vorsprache notwendig. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit Ihrer zuständigen Kontaktperson.

    Das Jugendamt des Kreises Wesel ist zuständig für die kreisangehörigen Kommunen Alpen, Hamminkeln, Hünxe, Neukirchen-Vluyn, Schermbeck, Sonsbeck und Xanten. Die Städte Dinslaken, Kamp-Lintfort, Moers, Rheinberg, Voerde und Wesel verfügen über ein eigenes Jugendamt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 30.08.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    51-1-1 Beistandschaften, Vormundschaften / Pflegschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Philipp-Reis-Straße 7-9

    46485 Wesel

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kamp-Lintfort - 51-04 Wirtschaftliche Jugendhilfe

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 2

    47475 Kamp-Lintfort

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2842 - 912-0

    E-Mail: info@kamp-lintfort.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wesel

    Beurkundungen

    Voraussetzungen

    • Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
    • Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
    • Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein. 
    • Das Kind muss noch minderjährig sein.      
    • Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen. 
    • Die Eltern müssen persönlich erscheinen. 
    • Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin.
    • Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein: 
      • Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
      • Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
         

    Verfahrensablauf

    Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren: 

    • Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen. 
    • Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
    • In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgerechtserklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
    • Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
       

    Fristen

    Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.

    Bearbeitungsdauer

    Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 17.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 22.04.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Wesel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de