Sorgeerklärung Beurkundung
Wenn Sie als Eltern bei der Geburt Ihres Kindes nicht miteinander verheiratet sind, können Sie die gemeinsame Sorge erlangen, indem Sie beide Sorgeerklärungen abgeben.
Beschreibung
Hinweise für Kleve
Wenn Sie mit dem Vater des Kindes nicht verheiratet sind, haben Sie als Mutter grundsätzlich die alleinige elterliche Sorge.
Sie müssen jedoch nicht verheiratet sein, um die elterliche Sorge gemeinsam auszuüben. Dazu können Sie gemeinsam mit dem Vater des Kindes eine Sorgeerklärung abgeben. Die Beurkundung dieser Sorgeerklärung kann kostenfrei beim Fachbereich für Jugend und Familie oder auch kostenpflichtig bei einem Notar erfolgen. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt Ihres Kindes abgeben werden.
Was mache ich, wenn ich die elterliche Sorge wieder alleine ausüben möchte?
Eine spätere Aufhebung der elterlichen Sorge ist nur durch eine Entscheidung des Familiengerichts möglich. Die Rücknahme der Sorgeerklärung beim Fachbereich für Jugend und Familie ist nicht möglich.
Eine Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Familiengericht ist auch ohne Zustimmung des anderen Elternteils möglich, wenn dies dem Wohl es Kindes am besten entspricht.
Ich benötige eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht
Diese Bescheinigung erhalten Sie über das Jugendamt am Wohnort des sorgeberechtigten Elternteils. Ist Ihr Kind in Kleve geboren, können Sie sich auch unmittelbar an den Fachbereich Jugend und Familie der Stadt Kleve wenden.
Haben Sie Fragen zu dieser Dienstleistung, so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Email an den zuständigen Sachbearbeiter.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Bei nachgeburtlicher Erklärung: Geburtsurkunde des Kindes, in der der Vater eingetragen ist
- Bei vorgeburtlicher Erklärung: Mutterpass und Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
Formulare
Hinweise für Kleve
Voraussetzungen
- Die Eltern sind nicht miteinander verheiratet.
- Es besteht die rechtliche Vaterschaft (durch wirksame Anerkennung oder gerichtliche Feststellung).
- Das Kind braucht noch nicht geboren sein, es muss aber gezeugt sein.
- Das Kind muss noch minderjährig sein.
- Eine Gerichtsentscheidung zur elterlichen Sorge wurde bisher nicht getroffen.
- Die Eltern müssen persönlich erscheinen.
- Grundsätzlich müssen die Eltern geschäftsfähig, das bedeutet insbesondere volljährig, sein. Die Sorgeerklärung eines beschränkt geschäftsfähigen Elternteils bedarf der Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder seiner gesetzlichen Vertreterin.
- Beide Eltern sprechen ausreichend Deutsch. Sollte dies nicht der Fall sein:
- Jugendamt: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, teilen Sie die gewünschte Sprache bitte bei der Terminvereinbarung mit.
- Notariat: Sollten Sie einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin benötigen, müssen Sie zum Termin einen Dolmetscher oder eine Dolmetscherin mitbringen. Diese Person benötigt ein gültiges Personaldokument und darf nicht mit den Eltern des Kindes verwandt oder verschwägert sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Kleve
Verfahrensablauf
Für die Sorgeerklärung müssen Sie einen persönlichen Termin beim Jugendamt oder in einem Notariat vereinbaren:
- Soweit noch nicht geschehen, muss der Vater die Vaterschaft zunächst wirksam anerkennen.
- Beide Elternteile müssen persönlich erscheinen.
- In dem Termin werden Sie über die Rechtsfolgen der Sorgeerklärung informiert. Diese wird Ihnen vorgelesen und muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden.
- Beide Elternteile erhalten beglaubigte Abschriften der Urkunde ausgehändigt.
Fristen
Das Kind muss zum Zeitpunkt der Abgabe der Sorgeerklärungen noch minderjährig sein.
Bearbeitungsdauer
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgeerklärungen erfolgt unmittelbar im Termin.
Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Justiz (BMJ) am 20.11.2024
Stichwörter
Hinweise für Kleve