Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch

    Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Verlängerung zur Teilnahme an Sprachkursen und zum Schüleraustausch

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Um in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen zu können, benötigen Sie außerdem in vielen Fällen ein Visum. Das Visum müssen Sie in Ihrem Heimatland beantragen. Informationen zu den Einreisebestimmungen finden Sie hier: Visum zum Sprachkurs

    Mit dem Visum können Sie dann in Deutschland einen Aufenthaltstitel beantragen.

    Geltungsdauer der Aufenthaltserlaubnis

    Eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs wird in der Regel für die Dauer Ihres Sprachkurses erteilt. Sollten Sie an einem weiteren Sprachkurs teilnehmen wollen, kann die Aufenthaltserlaubnis bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Monaten verlängert werden. Das Ablaufdatum der Aufenthaltserlaubnis darf die Gültigkeit des zugehörigen Passdokumentes jedoch nicht überschreiten.

    Wechsel des Aufenthaltszwecks

    Während des Sprachkurses ist der Wechsel des Aufenthaltszwecks nur in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs möglich - zum Beispiel bei einer Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung.

    Wenn Sie den Sprachkurs erfolgreich abgeschlossen haben, können Sie grundsätzlich auch eine Aufenthaltserlaubnis zu einem anderen Zweck beantragen:  

    • Für eine Ausbildung
    • Für die Vorbereitung eines Studiums
    • Erwerbstätigkeit

    Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ist mit einer Aufenthaltserlaubnis zum Spracherwerb nicht erlaubt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_695b87578bf717335f388bc2651c30d2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Migration und Aufenthalt

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Soest

    Wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Spracherwerbs beantragen oder verlängern möchten, übersenden Sie bitte die folgenden Unterlagen - sofern sie uns noch nicht vorliegen:

    • Kopie Ihres gültigen Reisepasses
    • aktuelles Passfoto
    • ausgefülltes Antragsformular
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Nachweis über die Sicherstellung des Lebensunterhaltes: Sperrkonto mit Guthaben in Höhe von 1027,40 Euro pro Monat oder Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG
    • Sprachkursbescheinigung

    Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden wir Sie darauf hinweisen.

    Beachten Sie: Für die Erteilung und Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist ein Termin erforderlich. Wenn Sie die Antragsunterlagen vollständig per Post oder elektronisch eingereicht haben, werden diese von uns geprüft. Einen Termin erhalten Sie von uns nach Prüfung Ihres Anliegens.

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Soest

    • bis zu 12 Wochen

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • bis zu 100 Euro

    Zahlungsarten:

    • Girocard mit PIN (keine GeldKarte)
    • Kreditkarte (Master und VISA)
    • Debitkarte (Maestro und V-PAY)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 26.11.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de