Sondernutzung öffentlicher Grünflächen beantragen
Hinweise für Heiligenhaus
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Für die Genehmigung Ihrer Veranstaltung ist es unerheblich, ob diese unter freiem Himmel oder in einem Raum wie beispielsweise der Aula des Immanuel-Kant-Gymnasiums oder einer Gaststätte stattfindet. Ebenso ist die Anzahl der erwarteten Besucher nicht ausschlaggebend. Um die Genehmigung zu erhalten, müssen jedoch verschiedene Sicherheitsvorgaben erfüllt werden. Dazu gehören beispielsweise die Regelung der Lautstärke der Beschallung, die Breite der Fluchtwege auf der Veranstaltungsfläche, Vorschriften zur Ausgabe von Speisen und Getränken (alkoholisch und nichtalkoholisch) sowie die brandschutztechnische Ausstattung eines Grillstandes. Die Ordnungsbehörde unterstützt Sie gerne bereits in der frühen Planungsphase, um sicherzustellen, dass Ihre Veranstaltung sowohl für Sie als auch für Ihre Besucher sicher abläuft.
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Es ist wichtig, dass Sie Ihre Veranstaltung rechtzeitig bei der Ordnungsbehörde anmelden, da sicherheitsrelevante Überlegungen und Abstimmungen in der Regel mehr Zeit erfordern. Für die Anmeldung der Veranstaltung beim Ordnungsamt sind folgende Fristen vor Beginn zu beachten:
- größere Veranstaltung = mindestens 12 Wochen
- kleinere veranstaltung = mindestens 8 Wochen
Unabhängig von der erwarteten Besucherzahl kann es erforderlich sein, ein Sicherheitskonzept einzureichen, abhängig vom Inhalt, der Art und dem Umfang der Veranstaltung.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei manchen Veranstaltungen kann es erforderlich sein, weitere zuständige Ämter in die Planung mit einzubeziehen. Spätestens jetzt kontaktieren Sie Ihren Veranstaltungslotsen, der Sie an die richtigen Adressen vermittelt und Ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht.
Beispiele:
- Sie möchten öffentliche Flächen nutzen
- Sie wollen ein Festzelt, eine Bühne, Sitz- und Stehtribünen oder ein Karussell in Ihre Veranstaltung einbeziehen
- Sie planen ein Volksfest, eine Messe oder eine Ausstellung
- Sie möchten eine Tombola oder eine Lotterie veranstalten
- Sie planen ein Feuerwerk
- Sie wollen alkoholische Getränke ausschenken
- Sie wollen Musik- und Beschallungsanlagen im Freien benutzen
- Sie planen eine Veranstaltung in einem Firmengebäude, Foyer oder einer Werkshalle
- Sie planen eine Veranstaltung nach 22 Uhr
Ist dies der Fall, kann es sein, dass das Ordnungsamt, die Bauaufsicht, die Technischen Betriebe oder die Straßenverkehrsbehörde mit in die Planung einbezogen werden muss. Beschreiben Sie deshalb die Art und den Ort Ihrer Veranstaltung möglichst genau gegebenenfalls mit einem Beiblatt oder einem Plan.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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