Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Unna
Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung.
Für die erstmalige Herstellung einer Straße erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge, für die nachmalige Herstellung (Erneuerung, Verbesserung usw.) einer bestehenden Straße Straßenausbaubeiträge.
Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und hierfür noch Erschließungsbeiträge zu entrichten sind. Weiterhin gibt sie Auskunft darüber, ob in den kommenden Jahren mit Straßenausbaubeiträgen zu rechnen ist.
Beiträge für den Anschluss an das Abwassernetz erheben die Stadtbetriebe der Stadt Unna, die dafür dort gesondert anzufragen sind.
Fragen bezüglich Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation sind an die jeweiligen Versorgungsträger zu richten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Unna
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Hinweise für Unna
Für die Erstellung einer Anliegerbescheinigung werden Verwaltungsgebühren entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Kreisstadt Unna in Höhe von derzeit 24,00 EUR erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Unna
Weitere Informationen
Hinweise für Unna
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Unna