Anliegerbescheinigung AusstellungOnline erledigen

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Unna

    Die Anbindung eines Grundstücks an das öffentliche Straßennetz sowie an die Ver- und Entsorgungsnetze Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Telekommunikation bezeichnet man als Erschließung. 

    Für die erstmalige Herstellung einer Straße erhebt die Stadt Erschließungsbeiträge, für die nachmalige Herstellung (Erneuerung, Verbesserung usw.) einer bestehenden Straße Straßenausbaubeiträge. 

    Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und hierfür noch Erschließungsbeiträge zu entrichten sind. Weiterhin gibt sie Auskunft darüber, ob in den kommenden Jahren mit Straßenausbaubeiträgen zu rechnen ist.

    Beiträge für den Anschluss an das Abwassernetz erheben die Stadtbetriebe der Stadt Unna, die dafür dort gesondert anzufragen sind.

    Fragen bezüglich Wasser, Strom, Gas und Telekommunikation sind an die jeweiligen Versorgungsträger zu richten.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6dc3cd5754a887e0c7753396319cdec

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 01.03.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Straßenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    59423 Unna

    Version

    Technisch geändert am 31.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Unna

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Hinweise für Unna

    Für die Erstellung einer Anliegerbescheinigung werden Verwaltungsgebühren entsprechend der jeweils gültigen Verwaltungsgebührensatzung der Kreisstadt Unna in Höhe von derzeit 24,00 EUR erhoben.

     

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Unna

    Weitere Informationen

    Hinweise für Unna

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Unna

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de