Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Schwerte
Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks.
Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig.
Zudem muss das sogenannte "berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Geodatenmanagement und -service
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0 23 03 27-26 67
E-Mail: katasterauskunft@kreis-unna.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Schwerte
Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:
- Vollmacht des Eigentümers oder
- Grundbuchauszug oder
- Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
- unterschriebener Antrag
Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.
Formulare
Hinweise für Schwerte
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Hinweise für Schwerte
- schriftliche Bescheinigung: je nach Aufwand mindestens 34,50 Euro
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020