Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schwerte

    Bescheinigung über die erschließungs- und beitragsrechtliche Situation eines Grundstücks.

    Die Auskunft ist antrags- sowie gebührenpflichtig.

    Zudem muss das sogenannte "berechtigte Interesse" (z.B. in Form eines Grundbuchauszuges, einer Vollmacht oder durch einen Kaufvertrag/-sentwurf) nachgewiesen werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_6467bc583ec50afec525dbd845c14916

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bauordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 31

    58239 Schwerte

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 04 / 104-614

    E-Mail: bauordnungsamt@stadt-schwerte.de

    Version

    Technisch geändert am 23.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Geodatenmanagement und -service

    Adresse

    Hausanschrift

    Zechenstraße 51

    59425 Unna

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 23 03 27-26 67

    E-Mail: katasterauskunft@kreis-unna.de

    Version

    Technisch geändert am 04.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schwerte

    Ein berechtigtes Interesse ist nachzuweisen in Form von:

    • Vollmacht des Eigentümers oder
    • Grundbuchauszug oder
    • Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
    • unterschriebener Antrag

    Für den Fall, dass die Auskunft für einen Dritten ausgestellt oder lediglich die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist durch diesen das Formular "Kostenübernahmeerklärung" auszufüllen, zu unterschreiben und dem Antrag beizufügen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Hinweise für Schwerte

    • schriftliche Bescheinigung: je nach Aufwand mindestens 34,50 Euro

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de