Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Hamm
Auskünfte über die beitragsrechtliche Beurteilung von Grundstücken
Eigentümer von Grundstücken im Stadtgebiet bzw. deren Bevollmächtigte können Auskunft über die beitragsrechtliche Beurteilung ihres Grundstückes erhalten. Für die Erteilung einer Anliegerbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto erhoben. Der Gebührenbescheid ergeht grundsätzlich an den Antragsteller. Sie können die Anliegerbescheinigung schriftlich unter Angabe des Grundstücks (Flurstücksnummer, Straße, Hausnummer) sowie online anfordern. Ggfs. ist zusätzlich per Post oder Fax eine Eigentümervollmacht einzureichen. Die Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden Ihnen dann mit der Post zugestellt.
Seit dem 01.01.2018 wird für eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro ein Eil-Service angeboten. Die Anliegerbescheinigung wird am Folgetag nach der Beantragung zur Abholung bereit gestellt oder per E-Mail oder per Fax zur Verfügung gestellt. Eine unterschriebene Anliegerbescheinigung und die Gebührenrechnung werden dann im Nachgang per Post zugestellt.
sie haben außerem die Möglichkeit des Antrag auf eine Anliegerbescheinigung online zu stellen.
Hier geht es zum Online-Antrag
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Sachgebiet Anliegerbeiträge Mitte, Rhynern, Heessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4080
Fax: 02381 17-2973
Sachgebiet Anliegerbeiträge Uentrop, Bockum-Hövel, städtebauliche Verträge Uentrop, Bockum-Hövel, Heessen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4060
Fax: 02381 17-2973
Sachgebiet Anliegerbeiträge Pelkum, Herringen, städtebauliche Verträge Mitte, Rhynern, Pelkum, Herringen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02381 17-4070
Fax: 02381 17-2973
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hamm
Eigentumsnachweis bzw. Vollmacht per Post oder Fax
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Hamm
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Hinweise für Hamm
Verwaltungsgebühr von 75,00 Euro zzgl. Porto
Zusätzliche Eil-Service Verwaltungsgebühr von 25,00 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hamm
Weitere Informationen
Hinweise für Hamm
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Hamm