Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Petershagen
Die Erschließung ist die Voraussetzung für die bauliche oder gewerbliche Nutzung eines Grundstückes. An den Kosten der Erschließungsanlagen (z. B. Straßen, Wege, Plätze, Fußwege, Lärmschutzeinrichtungen) werden die Anlieger entsprechend der Grundstücksgröße und der Bebaubarkeit beteiligt.
Bei der Erschließung wird zwischen der erstmaligen und der nochmaligen Herstellung unterschieden.
Für die erstmalige Herstellung der Straße werden Erschließungsbeiträge erhoben. Die hier anfallenden Kosten werden zu 90 % auf die Anlieger umgelegt.
Für die nochmalige Herstellung (Erweiterung oder Verbesserung) werden Straßenbaubeiträge erhoben. Abhängig von der Art (Anliegerstraße, Hauptverkehrsstraße usw.) und der Gestaltung der Straße (z. B. Teilung in Fahrbahn und Gehweg u. ä.) werden bis zu 70 % der Kosten auf die Anlieger umgelegt.
Durch das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung wird bestätigt, ob ein Grundstück an das öffentliche Straßennetz angeschlossen ist und ob in Zukunft noch Erschließungs- oder Straßenausbaubeiträge zu entrichten sind.
Informationen über die leitungsmäßige Erschließung finden Sie unter den Stichworten Wasserversorgung und Abwasser.
Informationen zur Energieversorgung geben die jeweiligen Versorger.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Petershagen
- Die Anliegerbescheinigung wird auf Antrag ausgestellt.
- Der Erschließungsbeitrag wird von der zuständigen Gemeinde errechnet und durch Bescheid festgesetzt, ohne dass hierfür - im Regelfall - die Mitwirkung des beitragspflichtigen Grundstückseigentümers erforderlich ist.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Hinweise für Petershagen
Für die Beantragung der Anliegerbescheinigung müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Petershagen
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Petershagen
Die Beantragung der Anliegerbescheinigung kann formlos per E-Mail erfolgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Petershagen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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