Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Minden

    Spezielle Hinweise für - Stadt Minden

    Die Kosten für den Straßenbau trägt die Stadt Minden gemeinsam mit den Grundstückseigentümern. Neben einem von der Stadt Minden zu erbringenden Eigenanteil werden die Grundstückseigentümer prozentual zur Mitfinanzierung herangezogen. Diese Refinanzierung geschieht in einem formellen Verfahren, das von hier durchgeführt wird.
    Für die Herstellung von Kanälen haben die Grundstückseigentümer ebenfalls ihren Beitrag zu leisten. Als Gegenleistung leiten die Grundstückseigentümer ihre Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) in die Kanäle ein. Den Beitrag ermittelt die Stadt Minden in einem formellen Verfahren.
    Auch die vorgeschriebene Benutzung vorhandener städtischer Kanäle sowie der Anschluss der Grundstücke an die Kanäle werden hier durchgesetzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Städtische Betriebe Minden, Zentralbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Große Heide 50

    32425 Minden

    Version

    Technisch geändert am 25.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Minden

    Weitere Informationen

    Hinweise für Minden

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de