Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Minden
Die Kosten für den Straßenbau trägt die Stadt Minden gemeinsam mit den Grundstückseigentümern. Neben einem von der Stadt Minden zu erbringenden Eigenanteil werden die Grundstückseigentümer prozentual zur Mitfinanzierung herangezogen. Diese Refinanzierung geschieht in einem formellen Verfahren, das von hier durchgeführt wird.
Für die Herstellung von Kanälen haben die Grundstückseigentümer ebenfalls ihren Beitrag zu leisten. Als Gegenleistung leiten die Grundstückseigentümer ihre Abwässer (Schmutz- und Regenwasser) in die Kanäle ein. Den Beitrag ermittelt die Stadt Minden in einem formellen Verfahren.
Auch die vorgeschriebene Benutzung vorhandener städtischer Kanäle sowie der Anschluss der Grundstücke an die Kanäle werden hier durchgesetzt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Minden
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Minden
Weitere Informationen
Hinweise für Minden
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020