Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Lage

    Vor dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks ist es oftmals wichtig zu erfahren, ob hierfür noch Beiträge (Erschließungs- Straßenausbau- Kanalanschlußbeiträge) für die wege- und kanalmäßige Erschließung zu zahlen sind. Das kann für die Kaufpreisermittlung und -finanzierung von Bedeutung sein. Hierfür stellt die Stadt Lage eine Anliegerbescheinigung aus, die zwar sorgfältig erstellt, aber rechtlich unverbindlich ist.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ac43f4c6a311f21fccdd95de06f5e7d7

    Online erledigen

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    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachteam Steuern, Gebühren, Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Drawen Hof 1

    32791 Lage

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Lage

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Lage

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der Stadt Lage zu beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Lage

    Ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Lage

    Weitere Informationen

    Hinweise für Lage

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Lage

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de