Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Eine Anliegerbescheinigung über noch offene bzw. bereits geleistete Erschließungskosten eines Grundstücks können Sie über die Onlinedienstleistungen beantragen.
Für die Bearbeitung von Erschließungsauskünften sind folgende Angaben erforderlich:
- Name, Anschrift und E-Mail-Adresse
- die genaue Bezeichnung des Grundstücks (Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Straße und Hausnummer des Grundstücks (falls vorhanden)
Die Bescheinigungen haben keine Rechtsbindungswirkung im Sinne einer Zusage bzw. Zusicherung.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen (FB 2)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05207 8905-0
Fax: 05207 8905-541
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Weitere Informationen
Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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