Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von den Anliegern zu erheben. Vorhandene Straßen, die bei einem Ausbau erweitert oder verbessert werden, werden nach dem KAG des Landes NRW in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Herzogenrath veranlagt. Bei erstmalig herzustellenden Straßen erfolgt die Veranlagung nach dem BauGB sowie der zugehörigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herzogenrath.
Wünschen Sie eine Auskunft zum Erschließungsbeitrag? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.
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Ansprechpartner
Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-6100
Fax: 02406 83-6198
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
- Personalausweis
- ggf. Vollmacht
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Hinweise für Herzogenrath
Antragsberechtigt sind der/die Grundstückseigentümer*in, ein/e von ihr/ihm Bevollmächtigte/r mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein/e Kaufinteressent*in / Käufer*in mit Vorlage des notariellen Vorvertrages / Kaufvertrages oder Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Herzogenrath
Die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG NRW (Straßenausbaubeiträge) und die Verwaltungsgebührensatzung stehen Ihnen unter folgendem LINK im Ratsinformationssystem zum Download zur Verfügung.
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Herzogenrath