Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Städte und Gemeinden sind gesetzlich verpflichtet, für die erstmalige ordnungsgemäße Herstellung oder die spätere Erneuerung bzw. Verbesserung einer vorhandenen Straße Beiträge nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) oder des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) von den Anliegern zu erheben. Vorhandene Straßen, die bei einem Ausbau erweitert oder verbessert werden, werden nach dem KAG des Landes NRW in Verbindung mit der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Herzogenrath veranlagt. Bei erstmalig herzustellenden Straßen erfolgt die Veranlagung nach dem BauGB sowie der zugehörigen Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Herzogenrath.

     

    Wünschen Sie eine Auskunft zum Erschließungsbeitrag? So steht Ihnen hierzu eine entsprechende Onlinedienstleistung zur Verfügung.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbauamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 16.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau und Verkehr Abt. 66.2 - A 66 Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02406 83-6100

    Fax: 02406 83-6198

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Tiefbau-, Verkehrs- und Betriebsamt - A 66

    Adresse

    Hausanschrift

    Nordsternstraße 25

    52134 Herzogenrath

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Herzogenrath

    • Personalausweis
    • ggf. Vollmacht

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Herzogenrath

    Antragsberechtigt sind der/die Grundstückseigentümer*in, ein/e von ihr/ihm Bevollmächtigte/r mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein/e Kaufinteressent*in / Käufer*in mit Vorlage des notariellen Vorvertrages / Kaufvertrages oder Vollmacht der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Herzogenrath

    Die Satzung der Stadt Herzogenrath über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach BauGB, die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des KAG NRW (Straßenausbaubeiträge) und die Verwaltungsgebührensatzung stehen Ihnen unter folgendem LINK im Ratsinformationssystem zum Download zur Verfügung.

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Herzogenrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Herzogenrath

    Grundstücksbezogene telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Herzogenrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de