Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Baesweiler

    Zur Finanzierung von Grundstückskäufen und Bauvorhaben benötigen die kreditgewährenden Banken häufig eine Auskunft darüber, ob für das betreffende Grundstück in der Zukunft noch Erschließungsbeiträge bzw. Straßenbaubeiträge anfallen werden.

    Eine solche Auskunft in Form einer Bescheinigung erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt. In der Regel muss eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.

    Antragsunterlagen

    Es ist ein formloser Antrag, möglichst mit der Bezeichnung von Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück, zu stellen.

    Gebühren

    Die Gebühr für den Erhalt einer Anliegerbescheinigung können Sie der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_b18d482635faea302d6fe9fd6197b3ca

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beitrags- und Umweltabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Grabenstraße 11

    52499 Baesweiler

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02401 800-0

    Fax: 02401 800-117

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Baesweiler

    Verfahrensablauf

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Baesweiler

    Weitere Informationen

    Hinweise für Baesweiler

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Baesweiler

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de