Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Baesweiler
Zur Finanzierung von Grundstückskäufen und Bauvorhaben benötigen die kreditgewährenden Banken häufig eine Auskunft darüber, ob für das betreffende Grundstück in der Zukunft noch Erschließungsbeiträge bzw. Straßenbaubeiträge anfallen werden.
Eine solche Auskunft in Form einer Bescheinigung erhalten die Eigentümer/innen beziehungsweise Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks. Andere Personen erhalten nur dann Auskünfte, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt. In der Regel muss eine Vollmacht des Grundstückseigentümers vorgelegt werden.
Antragsunterlagen
Es ist ein formloser Antrag, möglichst mit der Bezeichnung von Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur und Flurstück, zu stellen.
Gebühren
Die Gebühr für den Erhalt einer Anliegerbescheinigung können Sie der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung entnehmen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Beitrags- und Umweltabteilung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02401 800-0
Fax: 02401 800-117
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Baesweiler
Verfahrensablauf
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Baesweiler
Weitere Informationen
Hinweise für Baesweiler
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Baesweiler