Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2ec7b02f0c0f80c6ac99dc701286ef49

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Beiträge, Satzungen und Verträge

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Eigentumsnachweis, Benennung aller Flurstücke, bzw. Lageplan/Flurkartenauszug, Aktuelle Mailadresse (wenn vorhanden)

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Willich

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bitte fügen Sie einen Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht bei.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Willich

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und der Benennung der einzelnen Flurstücke. Der Antrag kann per E-Mail eingereicht werden. Die Bescheinigung und der Gebührenbescheid werden per E-Mail versandt. Auf Wunsch erfolgt ein postalischer Versand.

    Fristen

    Hinweise für Willich

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Willich

    • Eine Woche (cirka)

    Kosten

    Hinweise für Willich

    • Auskunftsgebühr: 24,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Willich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Willich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de