Anliegerbescheinigung Anliegerbescheinigung Ausstellung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Willich
Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
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Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen. Bitte fügen Sie einen Eigentumsnachweis bzw. eine Vollmacht bei.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und der Benennung der einzelnen Flurstücke. Der Antrag kann per E-Mail eingereicht werden. Die Bescheinigung und der Gebührenbescheid werden per E-Mail versandt. Auf Wunsch erfolgt ein postalischer Versand.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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- Eine Woche (cirka)
Kosten
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- Auskunftsgebühr: 24,00€
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
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