Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Niederkrüchten

    Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

    Sie enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.

    Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert,  wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent.

    Die Anfrage kann schriftlich, per e-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_158e942643d33ffcc21cb7bad408597a

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Anliegerbescheinigung - Personen

    Version

    Technisch geändert am 22.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Niederkrüchten

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Niederkrüchten

    Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Hinweise für Niederkrüchten

    • Die Gebühr für die Anliegerbescheinigung beträgt: 24,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Niederkrüchten

    Weitere Informationen

    Hinweise für Niederkrüchten

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Niederkrüchten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de