Anliegerbescheinigung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Brüggen
Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Erschließungsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.
Eine Anliegerbescheinigung enthält Angaben darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge oder Straßenausbaubeiträge an die Gemeinde zu zahlen sind.
Diese Bescheinigung wird oftmals vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt. Wird ein Grundstücksgeschäft fremdfinanziert, wird die Vorlage dieser Bescheinigung häufig von den Kreditinstituten gefordert. Antragsberechtigt sind der Grundstückseigentümer, ein von ihm Bevollmächtigter mit Vorlage der entsprechenden Vollmacht sowie ein Kaufinteressent.
Die Anfrage kann schriftlich, per e-Mail oder auch telefonisch gestellt werden.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Brüggen
Verfahrensablauf
Hinweise für Brüggen
Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Fristen
Hinweise für Brüggen
Diese Bescheinigung sollte vor dem Kauf eines Grundstücks beantragt werden, zumal sie oftmals bei Fremdfinanzierung von den Kreditinstituten gefordert wird.
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Hinweise für Brüggen
- je angefangene halbe Stunde Bearbeitung: 29,00€
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Brüggen
Weitere Informationen
Hinweise für Brüggen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Infrastruktur.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Brüggen