Anliegerbescheinigung beantragen
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Grevenbroich
Eine Beitragsbescheinigung bzw Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge usw. zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe.
Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Häufig werden für folgende Leistungen die Bescheinigung ausgestellt:
- die öffentliche Trinkwasserversorgung
- die öffentliche Kanalisation
- das örtliche Stromnetz
- die örtliche Gasversorgung
- das Kabelfernsehnetz
- das Telefonnetz
- die öffentlichen Spiel- und Grünflächen
- örtliche Verkehrsflächen
Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Grevenbroich
- Um eine Beitragsbescheinigung erteilen zu können, wird eine genaue Lagebezeichnung des Grundstücks benötigt (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer).
- Soweit vorhanden, ist ein Lageplan hilfreich.
- Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers.
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) oder online zu stellen.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Hinweise für Grevenbroich
- Für die Austellung einer Anliegerbescheinigung muss ein Eigentümernachweis oder eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorlegen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Grevenbroich
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW)
- Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG)
- Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Grevenbroich
Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:
- Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
- Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
- Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
- Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).
Verfahrensablauf
Hinweise für Grevenbroich
- Bereiten Sie Unterlagen vor.
- Beantragen Sie den Bescheinigungsantrag schriftlich (formloser Antrag via Mail möglich) oder online
- Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung.
Sollten bei der Einreichung des Online-Antrages technische Probleme auftreten, bitten wir um Mitteilung über das Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit dem KDN als IT-Dienstleister um die Behebung des Problems kümmern.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Grevenbroich
Weitere Informationen
Hinweise für Grevenbroich
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Grevenbroich