Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung beantragen

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Grevenbroich

    Eine Beitragsbescheinigung bzw Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungsbeiträge, Straßenausbaubeiträge und Kanalanschlussbeiträge usw. zu zahlen sind und gegebenenfalls in welcher Höhe.

    Erschließungsbeiträge werden erhoben, weil Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigte durch Erschließungen wie beispielsweise den Ausbau der Straße Vorteile erhalten. Für diese Investition verlangt die Stadt eine finanzielle Gegenleistung in Form eines Erschließungsbeitrages. Häufig werden für folgende Leistungen die Bescheinigung ausgestellt:

    • die öffentliche Trinkwasserversorgung
    • die öffentliche Kanalisation
    • das örtliche Stromnetz
    • die örtliche Gasversorgung
    • das Kabelfernsehnetz
    • das Telefonnetz
    • die öffentlichen Spiel- und Grünflächen
    • örtliche Verkehrsflächen

    Erschließungsbeitragsbescheinigungen sind ein offizieller Nachweis der Gemeinde mit wesentlichen erschließungsrechtlichen Angaben zu einem Grundstück.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f6a1ab3cf21583ca52787a0df014c81e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Steuern, Gebühren und Beiträge - 22

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 2

    41515 Grevenbroich

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Um eine Beitragsbescheinigung erteilen zu können, wird eine genaue Lagebezeichnung des Grundstücks benötigt (Gemarkung, Flur, Flurstück, Straße, Hausnummer).
    • Soweit vorhanden, ist ein Lageplan hilfreich.
    • Eigentümernachweis oder Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers.

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) oder online zu stellen.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grevenbroich

    • Für die Austellung einer Anliegerbescheinigung muss ein Eigentümernachweis oder eine Einverständniserklärung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers vorlegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grevenbroich

    Als auf Bundesrecht zurückgehende Abgaben kommen für ein Grundstück in Betracht:

    • Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen nach den §§ 124 ff. Baugesetzbuch (BauGB)
    • Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a BauGB)
    • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
    • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 ff. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
    • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 Bundes-Bodenschutzgesetz, BBodSchG).

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grevenbroich

    • Bereiten Sie Unterlagen vor.
    • Beantragen Sie den Bescheinigungsantrag schriftlich (formloser Antrag via Mail möglich) oder online
    • Anschließend erhalten Sie eine Rückmeldung.

    Sollten bei der Einreichung des Online-Antrages technische Probleme auftreten, bitten wir um Mitteilung über das Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend mit dem KDN als IT-Dienstleister um die Behebung des Problems kümmern.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grevenbroich

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grevenbroich

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Grevenbroich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de