Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung Anliegerbescheinigung Ausstellung Erschließungsbeitrag Erhebung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Straßenausbaubeiträge werden für alle erforderlichen Maßnahmen an bereits hergestellten Verkehrsanlagen (Erschließungsanlagen) erhoben, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.

    Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung der Stadt Goch über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen - Straßenbaubeitragssatzung -.

    Hier sind grundsätzlich die Grundstücke beitragspflichtig, die von der Verkehrsanlage erschlossen sind und die durch die straßenbauliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erfahren. Mit Baubeginn können die Grundstückseigentümer zu Vorausleistungen herangezogen werden. Die Höhe des Gemeindeanteils richtet sich im Einzelfall nach der Verkehrsbedeutung der herzustellenden oder auszubauenden Anlage und ist in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den entstanden Kosten ermittelt. Derzeit stellt das Land NRW eine Hundertprozentige Förderung der Anliegeranteile in Aussicht.

    Es ist auf die Unterscheidung von Straßenausbaubeiträgen zu Erschließungsbeiträgen hinzuweisen, welche lediglich bei der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Anlage erhoben werden.

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Jurgensstraße 6

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Teamleitung Liegenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Jurgensstraße 6

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Goch

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Die Anliegerbescheinigung ist beim Vermögensbetrieb der Stadt Goch zu beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    ca. 1 Woche

    Kosten

    Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Goch

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de