Anliegerbescheinigung Anliegerbescheinigung Ausstellung Erschließungsbeitrag Erhebung
Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.
Beschreibung
Hinweise für Goch
Straßenausbaubeiträge werden für alle erforderlichen Maßnahmen an bereits hergestellten Verkehrsanlagen (Erschließungsanlagen) erhoben, die der Erneuerung, der Erweiterung, dem Umbau oder der Verbesserung dienen.
Rechtsgrundlage für die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ist das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit der Satzung der Stadt Goch über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen - Straßenbaubeitragssatzung -.
Hier sind grundsätzlich die Grundstücke beitragspflichtig, die von der Verkehrsanlage erschlossen sind und die durch die straßenbauliche Maßnahme einen wirtschaftlichen Vorteil erfahren. Mit Baubeginn können die Grundstückseigentümer zu Vorausleistungen herangezogen werden. Die Höhe des Gemeindeanteils richtet sich im Einzelfall nach der Verkehrsbedeutung der herzustellenden oder auszubauenden Anlage und ist in der Straßenbaubeitragssatzung festgelegt. Der beitragsfähige Aufwand wird nach den entstanden Kosten ermittelt. Derzeit stellt das Land NRW eine Hundertprozentige Förderung der Anliegeranteile in Aussicht.
Es ist auf die Unterscheidung von Straßenausbaubeiträgen zu Erschließungsbeiträgen hinzuweisen, welche lediglich bei der erstmaligen endgültigen Herstellung einer Anlage erhoben werden.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Formulare
Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.
Voraussetzungen
Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Goch
Verfahrensablauf
Hinweise für Goch
Die Anliegerbescheinigung ist beim Vermögensbetrieb der Stadt Goch zu beantragen.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
ca. 1 Woche
Kosten
Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Goch
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020
Stichwörter
Hinweise für Goch