Anliegerbescheinigung Ausstellung

    Anliegerbescheinigung

    Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

    Beschreibung

    Hinweise für Krefeld

    Ausstellen von Bescheinigungen über die erschließungsbeitragsrechtliche Situation von Grundstücken.

    Im Rahmen von Grundstückskäufen und Grundstücksverkäufen wird häufig die Frage gestellt, ob für das jeweilige Grundstück noch ein Erschließungsbeitrag zur Erhebung kommt oder ob dieser schon abgegolten ist. Darüber gibt die Anliegerbescheinigung Auskunft.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7197c15199231e54d8287cd8df2a9fc6

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Anliegerbescheinigungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Oberschlesienstraße 16

    47807 Krefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 21 51 / 86-0

    E-Mail: anliegerbescheinigungen@krefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 20.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

    Formulare

    Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Krefeld

    Auskunftsberechtigt ist der Grundstückseigentümer bzw. die Grundstückseigentümerin. Eine Anliegerbescheinigung kann auch einer anderen Person (Makler/in, Kaufinteressent/in) ausgestellt werden, wenn diese eine Vollmacht des Eigentümers bzw. der Eigentümerin vorlegt oder sein/ihr berechtigtes Interesse beispielsweise durch Vorlage eines notariellen Kaufvertragsentwurfes nachweist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Krefeld

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Krefeld

    • Der Antrag kann online gestellt werden. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Krefeld

    • Eine Woche (bis zu 2 Wochen)

    Kosten

    Hinweise für Krefeld

    • Verwaltungsgebühr je Anliegerbescheinigung: 15,50€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Krefeld

    Bescheinigungen über Kanalanschlussbeiträge erhalten Sie beim

    Kommunalbetrieb Krefeld AöR
    Ostwall 175
    47798 Krefeld
    Telefon: 0 21 51 / 3660-4501
    E-Mail: kommunalbetrieb@krefeld.de

    Weitere Informationen

    Hinweise für Krefeld

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Krefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de