Wählerverzeichnis zur Europawahl
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Aktuelle Informationen zur Europawahl 2024
Die Wahl zum 10. Europäischen Parlament findet in Deutschland am 09.06.2024 statt.Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in ein Wählerverzeichnis eingetragen.
Wenn diese an Europawahlen teilnehmen wollen, müssen sie vor jeder Wahl beim Wahlamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Den Antragsvordruck finden Sie in der Rubrik "Downloads" auf dieser Seite.
Sollte Ihr letzter Wohnsitz in Bünde gewesen sein, senden Sie diesen Antrag bitte an:
Stadt Bünde
Wahlamt
Bahnhofstraße 13 + 15
32257 Bünde
Allgemeine Informationen zur Europawahl
Hier erhalten Sie allgemeine Informationen der Bundeswahlleiterin zur Wahl des Europäischen Parlaments, z.B. über die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, das Wahlsystem, Informationen für Unionsbürger und -bürgerinnen sowie für Deutsche im Ausland: https://www.bundeswahlleiterin.de/europawahlen/2024/informationen-waehler.htmlWahlergebnisse der Europawahlen in der Stadt Bünde
Hier können Sie die lokalen Ergebnisse der Europawahlen ansehen.- Europawahl 2019 in der Stadt Bünde - Übersicht (owl-it.de)
- Europawahl / Kommunalwahlen 2014 in der Stadt Bünde - Übersicht (owl-it.de)
Die Info-Broschüre in leicher Sprache "Europawahlen 2024 - Wissen, wie man wählt" steht hier zur Verfügung:
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Allgemeine Informationen
Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments:
Das derzeitige 9. Europäische Parlament wurde am 26. Mai 2019 gewählt. Die Bundesrepublik Deutschland ist mit 96 Abgeordneten vertreten. Die nächste Wahl erfolgt am 09.06.2024.
Das Europäische Parlament setzt sich aus 705 Abgeordneten zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.
Einteilung des Wahlgebietes und Wahlrechtsgrundsätze
Wahlgebiet:
Das Wahlgebiet bei der Europawahl ist die Bundesrepublik Deutschland.
Die 16 Bundesländer haben wahltechnisch insoweit Bedeutung, dass Wahlvorschläge der Parteien entweder gemeinsam für alle Länder auf einer Bundesliste oder als Landeslisten, die auf Bundesebene als verbunden gelten, eingereicht werden können. Der Stimmzettel sieht daher in jedem Land anders aus.
Wahlkreise, in denen wie bei Bundestagswahlen Kandidaten direkt gewählt werden können, gibt es bei Europawahlen nicht. Das Wahlgebiet ist in allgemeine und Sonder-Wahlbezirke eingeteilt, die von den Gemeindebehörden gebildet werden. Die Wahlbezirke sollen nach den örtlichen Verhältnissen so abgegrenzt werden, dass allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl möglichst erleichtert wird.
Wahlsystem:
Listenwahl nach Grundsätzen der Verhältniswahl
Stimmabgabe:
Jede Wahlberechtigte und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme, die für eine Liste abgegeben werden kann.
Ermittlung des Wahlergebnisses:
Divisionsverfahren mit Standardrundung (Sainte-Lague Schepers Verfahren)
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind deutsche Staatsangehörige und Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaates mit Vollendung des 16. Lebensjahres, sofern sie mindestens drei Monate vor der Wahl in Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union für eine Wohnung angemeldet waren oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und weder in der Bundesrepublik Deutschland noch im Herkunfts-Mitgliedstaat vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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