Planfeststellungsbeschluss
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kreis Gütersloh ist zuständig für die Genehmigung von Abgrabungen oberirdischer Bodenschätze. Im Kreisgebiet wird fast ausschließlich Sand gewonnen, entweder im Trockenabbau oder im Nassabbau, also bei gleichzeitiger Freilegung des Grundwassers.
Wer eine Abgrabung im Kreis Gütersloh durchführen möchte, muss diese zuvor beantragen. In der Regel wird ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Planung Kontakt mit einem der Ansprechpartner aufzunehmen.
Zuständige Mitarbeiter/-innen
Frau Sotowitz
05241 85 2725
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009
- Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz) vom 23.11.1979
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Abbauantrag mit den zur Erläuterung des Vorhabens erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen,
- ggf. weitere Unterlagen wie zum Beispiel:Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Hydrogeologisches Gutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Standsicherheitsnachweis
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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