Planfeststellungsbeschluss
Hinweise für Gütersloh
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Der Kreis Gütersloh ist zuständig für die Genehmigung von Abgrabungen oberirdischer Bodenschätze. Im Kreisgebiet wird fast ausschließlich Sand gewonnen, entweder im Trockenabbau oder im Nassabbau, also bei gleichzeitiger Freilegung des Grundwassers.
Wer eine Abgrabung im Kreis Gütersloh durchführen möchte, muss diese zuvor beantragen. In der Regel wird ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Planung Kontakt mit einem der Ansprechpartner aufzunehmen.
Zuständige Mitarbeiter/-innen
Frau Sotowitz
05241 85 2725
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009
- Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz) vom 23.11.1979
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Ansprechpartner
4.5.2: Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799
Fax: +49 5241 85-2760
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Abbauantrag mit den zur Erläuterung des Vorhabens erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen,
- ggf. weitere Unterlagen wie zum Beispiel:Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Hydrogeologisches Gutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Standsicherheitsnachweis
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
Hinweise für Gütersloh
Kosten
Hinweise für Gütersloh
Für einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Menge des zu gewinnenden Bodenschatzes.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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