Planfeststellungsbeschluss

    Planfeststellungsbeschluss

    Hinweise für Gütersloh

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Der Kreis Gütersloh ist zuständig für die Genehmigung von Abgrabungen oberirdischer Bodenschätze. Im Kreisgebiet wird fast ausschließlich Sand gewonnen, entweder im Trockenabbau oder im Nassabbau, also bei gleichzeitiger Freilegung des Grundwassers.

    Wer eine Abgrabung im Kreis Gütersloh durchführen möchte, muss diese zuvor beantragen. In der Regel wird ein sogenanntes Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Es wird empfohlen, im Vorfeld der Planung Kontakt mit einem der Ansprechpartner aufzunehmen.

    Zuständige Mitarbeiter/-innen

    Frau Strickmann 05241/85-2702

    Frau Sotowitz

    05241 85 2725

    Rechtsgrundlagen:

    • Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz) vom 31.07.2009
    • Gesetz zur Ordnung von Abgrabungen (Abgrabungsgesetz) vom 23.11.1979

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_aebe54ef46e967c34d31edbbf6a25419

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    Version

    Technisch geändert am 07.11.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    4.5.2: Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wasserstraße 14

    33378 Rheda-Wiedenbrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-2799

    Fax: +49 5241 85-2760

    Version

    Technisch geändert am 11.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    1. Abbauantrag mit den zur Erläuterung des Vorhabens erforderlichen Zeichnungen und Beschreibungen,
    2. ggf. weitere Unterlagen wie zum Beispiel:Umweltverträglichkeitsstudie, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Hydrogeologisches Gutachten, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, Lärmgutachten, Standsicherheitsnachweis

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Gütersloh

    Kosten

    Hinweise für Gütersloh

    Für einen Planfeststellungsbeschluss oder eine Plangenehmigung fallen Gebühren an. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Menge des zu gewinnenden Bodenschatzes.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Gütersloh

    Weitere Informationen

    Hinweise für Gütersloh

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 03.06.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de