Bestellung einer verantwortlichen Person nach dem Sprengstoffgesetz
Hinweise für Euskirchen
Beschreibung
Hinweise für Euskirchen
Eine Sprengstofferlaubnis nach § 27 SprengG ist erforderlich zum Erwerben, Aufbewahren,
Verwenden, Vernichten und Verbringen von Treibladungspulver im privaten Bereich wie:
- Nitrocellulosepulver zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen,
- Schwarzpulver zum Vorderladerschießen oder
- Böllerpulver zum Schießen mit Böller
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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