Notreiseausweis für Ausländer Ausstellung

    Notreiseausweis für Ausländer beantragen

    Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihre Reisedokumente abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.

    Beschreibung

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Reiseausweise für Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose sind Passersatzpapiere, die an Ausländer, Flüchtlinge und Staatenlose ausgestellt werden können, soweit die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein grundsätzlicher Anspruch zur Ausstellung eines Reiseausweises besteht für anerkannte Flüchtlinge und Staatenlose. Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, nachgewiesene Staatenlose basierend auf dem Staatenlosenübereinkommen, sofern nicht jeweils zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Andere Ausländer (auch subsidiär Schutzberechtigte) können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, über dessen Ausstellung im Ermessen durch die zuständige Ausländerbehörde entschieden wird. Die Unzumutbarkeit der Pass-/Passersatzbeantragung bei Behörden des Herkunftsstaates muss hierbei zuvor durch den Beantragenden gegenüber der Ausländerbehörde dargelegt und nachgewiesen werden, und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Im Ausland übernehmen die deutschen Auslandsvertretungen die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5425ac93a9ecc82a7473c5d11b60ec02

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Domäne 3

    32816 Schieder-Schwalenberg

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Reiseausweis Sie beantragen.

    Formulare

    • Formulare: nein
    • Onlineverfahren möglich: ja
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Anträge auf Notreiseausweis können stellen:

    • Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige,
    • Staatsangehörigen eines in Anhang II zur EU-Visumverordnung aufgeführten Staates,
    • Drittstaatsangehörigen, die zur Rückkehr in die oben genannten Staaten berechtigt sind, das heißt Inhaber eines Aufenthaltstitels (Schengenvisa der Kategorie C sind davon ausgenommen) oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zum Aufenthalt in Deutschland,
    • ziviles Schiffspersonal eines in der See- oder Küstenschifffahrt oder in der Rheinschifffahrt verkehrenden Schiffes für den Landgang oder
    • ziviles Flugpersonal für einen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände, in der Flughafengemeinde oder für einen Wechsel auf einen anderen Flughafen, um von dort abzufliegen. 

    Weitere Voraussetzungen:

    • Sie können Ihre Identität nachweisen und gehören zur Gruppe der Antragsberechtigten.
    • Die Ausstellung eines regulären Passes oder Passersatzes von der eigenen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde ist vor Reiseantritt nicht mehr möglich oder nicht mehr rechtzeitig zu erwarten.
    • Es werden keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
    • Es bestehen keine Sicherheitsbedenken.
    • Der durch eine gegebenenfalls vorliegende Fahndungsnotierung verfolgte Zweck nicht beeinträchtigt wird.
    • Der Zielstaat erkennt den Notreiseausweis als Grenzübertrittsdokument an.
    • Bei Minderjährigen muss grundsätzlich das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter vorliegen.

    Hinweise:
    Für Kinder kann der Notreiseausweise von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen. Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Notreiseausweis können Sie persönlich oder online bei der Grenzbehörde, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen.

    Persönlicher Antrag

    • Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
    • Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie eine Reiseausweis als Passersatz beantragen .
    • Sie müssen ein aktuelles biometrisches Foto vorlegen oder vor Ort bei der Behörde anfertigen lassen.
    • Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
    • Anschließend wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.

    Digitaler Antrag

    • Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
    • Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
    • Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
    • Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
      • den Antrag zu unterschreiben,
      • einen Identitätsabgleich durchzuführen,
      • ein aktuelles, biometrisches Foto vorzulegen oder es bei der Behörde anfertigen zu lassen und
      • die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
    • Danach wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    • für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten

    Kosten

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Die Gebühren für die Erteilung eines Reiseausweises betragen zwischen EUR 14 (für unter 12jährige) und 100. (§§ 48 der Aufenthaltsverordnung).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Weitere Informationen

    Hinweise für Schieder-Schwalenberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 28.04.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de