Notreiseausweis für Ausländer beantragen
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihre Reisedokumente abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Anerkannte Flüchtlinge erhalten einen Reiseausweis für Flüchtlinge gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention, nachgewiesene Staatenlose basierend auf dem Staatenlosenübereinkommen, sofern nicht jeweils zwingende Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen. Andere Ausländer (auch subsidiär Schutzberechtigte) können einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, über dessen Ausstellung im Ermessen durch die zuständige Ausländerbehörde entschieden wird. Die Unzumutbarkeit der Pass-/Passersatzbeantragung bei Behörden des Herkunftsstaates muss hierbei zuvor durch den Beantragenden gegenüber der Ausländerbehörde dargelegt und nachgewiesen werden, und kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht. Im Ausland übernehmen die deutschen Auslandsvertretungen die Ausstellung des Reiseausweises für Ausländer.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt von den jeweils geltenden Voraussetzungen ab. Maßgeblich ist also, welchen Reiseausweis Sie beantragen.
Formulare
Hinweise für Detmold
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Detmold
Anträge auf Notreiseausweis können stellen:
- Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige,
- Staatsangehörigen eines in Anhang II zur EU-Visumverordnung aufgeführten Staates,
- Drittstaatsangehörigen, die zur Rückkehr in die oben genannten Staaten berechtigt sind, das heißt Inhaber eines Aufenthaltstitels (Schengenvisa der Kategorie C sind davon ausgenommen) oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zum Aufenthalt in Deutschland,
- ziviles Schiffspersonal eines in der See- oder Küstenschifffahrt oder in der Rheinschifffahrt verkehrenden Schiffes für den Landgang oder
- ziviles Flugpersonal für einen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände, in der Flughafengemeinde oder für einen Wechsel auf einen anderen Flughafen, um von dort abzufliegen.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie können Ihre Identität nachweisen und gehören zur Gruppe der Antragsberechtigten.
- Die Ausstellung eines regulären Passes oder Passersatzes von der eigenen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde ist vor Reiseantritt nicht mehr möglich oder nicht mehr rechtzeitig zu erwarten.
- Es werden keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
- Es bestehen keine Sicherheitsbedenken.
- Der durch eine gegebenenfalls vorliegende Fahndungsnotierung verfolgte Zweck nicht beeinträchtigt wird.
- Der Zielstaat erkennt den Notreiseausweis als Grenzübertrittsdokument an.
- Bei Minderjährigen muss grundsätzlich das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter vorliegen.
Hinweise:
Für Kinder kann der Notreiseausweise von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen. Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 Abs. 1 und 3 Nr. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 13 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 4 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 13 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 48 Absatz 1 Nummer 5 und 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 49 Absatz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 14 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 69 Absatz 6 Satz 1, Absatz 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 71 Absatz 3 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf
Hinweise für Detmold
Den Notreiseausweis können Sie persönlich oder online bei der Grenzbehörde, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen.
Persönlicher Antrag
- Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
- Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie eine Reiseausweis als Passersatz beantragen .
- Sie müssen ein aktuelles biometrisches Foto vorlegen oder vor Ort bei der Behörde anfertigen lassen.
- Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Anschließend wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.
Digitaler Antrag
- Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
- Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
- Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
- den Antrag zu unterschreiben,
- einen Identitätsabgleich durchzuführen,
- ein aktuelles, biometrisches Foto vorzulegen oder es bei der Behörde anfertigen zu lassen und
- die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
- Danach wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Detmold
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten
Kosten
Hinweise für Detmold
Die Gebühren für die Erteilung eines Reiseausweises betragen zwischen 38,00 Euro (für unter 12jährige) und 100,00 Euro. (§§ 48 der Aufenthaltsverordnung).
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Detmold
Weitere Informationen
Hinweise für Detmold
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 28.04.2021
Stichwörter
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