Notreiseausweis für Ausländer beantragen
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihre Reisedokumente abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Der Reisepass muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden: Terminvereinbarung
Reisen ins Ausland:
Die Passbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen anderer Staaten. Hierüber haben sich die Reisenden bei den Behörden des Zielstaates zu oder über das Auswärtige Amt zu erkundigen.
Ausweis für minderjährige unter 16 Jahren, die der Ausweispflicht nicht Unterliegen
Nur für Auslandsreisen benötigen Kinder unter 16 Jahren (auch Säuglinge) ein Ausweispapier. Für Kinderreisedokumente gibt es folgende Möglichkeiten:
- Ausstellung eines regulären Reisepasses
- Ausstellung eines Personalausweises
Antragsteller nach Sorgerecht:
Die Ausstellung eines Passes für Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird und Zweifel an der Richtigkeit dieser Angabe nicht bestehen. Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand eines Personaldokumentes (Personalausweis oder Reisepass) überprüft.
- Wenn beide Sorgeberechtigten getrennt leben, darf allein der den Reisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten lebt.
- Bei alleinigem Sorgerecht: Der Sorgerechtsbeschluss mit Rechtskraftvermerk oder eine Negativerklärung des Jugendamtes ist vorzulegen.
- Bei Betreuung oder Pflegschaft, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfassen: Der Gerichtsbeschluss/die Bestallung (Bestellung einer Person zum Vormund) ist vorzulegen.
Vorläufiger Reisepass:
Der vorläufige Reisepass wird nur ausgestellt, wenn die Zeit bis zum Beginn der Reise nicht zur Ausstellung eines Express-Reisepasses ausreicht und zur Einreise tatsächlich ein Reisepass benötigt wird.
- Er muss persönlich beantragt und eigenhändig unterschrieben werden.
- Er kann in den meisten Fällen sofort ausgestellt werden.
- Er gilt nicht zur visafreien Einreise in die USA.
Ein Zweitpass wird ausschließlich ausgestellt,
- wenn aus beruflichen Gründen viel gereist wird und wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Visabeschaffung ein Pass nicht ausreicht.
- wenn Sie in einen Staat reisen wollen, der vermutlich die Einreise verweigert, weil aus dem ersten Pass ersichtlich ist, dass Sie sich in bestimmten anderen Staaten aufgehalten haben oder aufhalten wollen (z. B. bei Einreise in arabische Staaten mit vorhandenen Einreisevermerken des Staates Israel).
- Begründungen, die nur vorsorgliche oder allgemeine Aspekte enthalten reichen nicht aus. Es kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden.
- Auch wenn Sie bisher mehrere Pässe hatten, müssen Sie erneut die Gründe mitteilen.
Gültigkeiten:
- Reisepass:
- vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- nach Vollendung des 24.Lebensjahres: 10 Jahre
- vorläufiger Reisepass: 1 Jahr
- Zweitpass: 6 Jahre
Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei Bedarf ein neuer beantragt werden. Bei Änderung des Wohnsitzes besteht die Pflicht den Wohnort im Reisepass ändern zu lassen. Bei Änderung des Namens ist bei Bedarf ein neuer Reisepass zu beantragen.
Reisepass wegen Fund/Wiederauffinden melden:
- Die Diebstahlanzeige ist bei der Polizei vorzunehmen.
- Fund/das Wiederauffinden Ihres Ausweises unverzüglich Ihrem zuständigen Bürgerbüro oder der Meldestelle. Sie können den Verlust auch online melden. Hierzu steht Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
- Bei Bedarf können Sie einen neuen Reisepass beantragen.
Bei Fund eines fremden evtl. verlorenen oder gestohlenen Reisepasses bitte unverzügliche Meldung im Bürgerbüro, in der Meldestelle oder im Fundbüro.
Online-Dienst
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Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bürgerbüro - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02406 83-0
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Herzogenrath
Beantragung:
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde oder Familienstammbuch
- Personalausweis und im Besitz befindlicher Reisepass
- aktuelles Lichtbild; (35 x 45 mm) Das Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen (Frontalbild - kein Halbprofil). Lassen Sie sich von Ihrem Fotografen beraten.
zusätzlich bei vorläufigem Reisepass:
- notwendige Nachweise (z. B. Flugtickets, Buchungsbestätigung, Bescheinigung des Arbeitgebers)
bei Verlust:
- Personalausweis oder Führerschein
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- Bestätigung der Diebstahls-Anzeige von der Polizei
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Anträge auf Notreiseausweis können stellen:
- Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union (EU), des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sowie deren freizügigkeitsberechtigten Familienangehörige,
- Staatsangehörigen eines in Anhang II zur EU-Visumverordnung aufgeführten Staates,
- Drittstaatsangehörigen, die zur Rückkehr in die oben genannten Staaten berechtigt sind, das heißt Inhaber eines Aufenthaltstitels (Schengenvisa der Kategorie C sind davon ausgenommen) oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zum Aufenthalt in Deutschland,
- ziviles Schiffspersonal eines in der See- oder Küstenschifffahrt oder in der Rheinschifffahrt verkehrenden Schiffes für den Landgang oder
- ziviles Flugpersonal für einen Aufenthalt auf dem Flugplatzgelände, in der Flughafengemeinde oder für einen Wechsel auf einen anderen Flughafen, um von dort abzufliegen.
Weitere Voraussetzungen:
- Sie können Ihre Identität nachweisen und gehören zur Gruppe der Antragsberechtigten.
- Die Ausstellung eines regulären Passes oder Passersatzes von der eigenen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde ist vor Reiseantritt nicht mehr möglich oder nicht mehr rechtzeitig zu erwarten.
- Es werden keine Belange der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt.
- Es bestehen keine Sicherheitsbedenken.
- Der durch eine gegebenenfalls vorliegende Fahndungsnotierung verfolgte Zweck nicht beeinträchtigt wird.
- Der Zielstaat erkennt den Notreiseausweis als Grenzübertrittsdokument an.
- Bei Minderjährigen muss grundsätzlich das Einverständnis aller gesetzlichen Vertreter vorliegen.
Hinweise:
Für Kinder kann der Notreiseausweise von den Sorgeberechtigten oder einer bevollmächtigten Person beantragt werden. Eine eigenständige Antragstellung ist erst ab 18 Jahren möglich. Reisen nicht beide Eltern mit dem Kind, müssen beide sorgeberechtigten Elternteile der Reise zustimmen. Bei dauerhaft getrenntlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, ist die Situation besonders: Es darf nur der Elternteil, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Die Eltern müssen das dauerhafte Getrenntleben glaubhaft machen. Dies gilt auch, wenn ein sorgeberechtigtes Elternteil dauerhaft verhindert, zum Beispiel unbekannt verzogen, ist.
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 Abs. 1 und 3 Nr. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 13 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 4 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 13 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 48 Absatz 1 Nummer 5 und 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 49 Absatz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 14 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 69 Absatz 6 Satz 1, Absatz 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 71 Absatz 3 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf
Den Notreiseausweis können Sie persönlich oder online bei der Grenzbehörde, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen.
Persönlicher Antrag
- Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
- Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie eine Reiseausweis als Passersatz beantragen .
- Sie müssen ein aktuelles biometrisches Foto vorlegen oder vor Ort bei der Behörde anfertigen lassen.
- Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Anschließend wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.
Digitaler Antrag
- Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
- Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
- Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
- den Antrag zu unterschreiben,
- einen Identitätsabgleich durchzuführen,
- ein aktuelles, biometrisches Foto vorzulegen oder es bei der Behörde anfertigen zu lassen und
- die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
- Danach wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten
Kosten
- Ausstellung eines Notreiseausweises für Erwachsene: EUR 43,00
- Ausstellung eines Notreiseausweises für Minderjährige: EUR 34,00
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für den Notreiseausweis Ihnen nicht erstattet wird, wenn:
- Sie Ihren Antrag zurücknehmen,
- nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde,
- Ihnen der Notreiseausweis versagt wird oder
- das Beförderungsunternehmen Ihnen trotz erteiltem Notreiseausweis die Mitnahme verweigert.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Herzogenrath
Weitere Informationen
Hinweise für Herzogenrath
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 28.04.2021
Stichwörter
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