Notreiseausweis für Ausländer beantragen
Wenn Sie als Ausländerin oder Ausländer kurz vor Ihrer Ausreise aus Deutschland feststellen, dass Ihre Reisedokumente abgelaufen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Notreiseausweis beantragen.
Beschreibung
Hinweise für Düsseldorf
Alle Ausländerinnen und Ausländer sind verpflichtet, einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz zu besitzen.
Für den Aufenthalt in Deutschland wird die Passpflicht auch durch den Besitz eines Ausweisersatzes erfüllt.
Entscheidend für die Ausstellung eines Ausweisersatzes ist, dass es Ihnen derzeit nicht zumutbar ist, von der Vertretung Ihres Heimatstaates einen Pass oder Passersatz zu bekommen.
Als zumutbar gilt insbesondere:
- rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Passes Anträge für Neuerteilung oder Verlängerung zu stellen
- an der Ausstellung oder Verlängerung mitzuwirken und die Behandlung eines Antrages durch die Behörden des Herkunftsstaates nach dem Recht des Herkunftsstaates zu dulden
- vom Herkunftsstaat allgemein festgelegte Gebühren zu bezahlen
Falls Sie nur vorübergehend nicht im Besitz eines Passes oder Passersatzes sind (z.B. die Ausstellung eines neuen Passes nimmt einige Zeit in Anspruch, Ihr Pass oder Passersatz wurde der Vertretung eines auswärtigen Staates zur Durchführung eines Visumverfahrens vorübergehend überlassen), müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Heimatvertretung um die Ausstellung eines vorläufigen Passes oder Passersatzes kümmern.
Ein Anspruch auf Ausstellung eines Ausweisersatzes durch die Ausländerbehörde besteht nicht. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung.Ein Ausweisersatz berechtigt nicht zum Grenzübertritt. Auslandsreisen sind mit einem Ausweisersatz nicht möglich.
Bearbeitungszeitraum:
Ist abhängig von den eingereichten Unterlagen.
Formulare:
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Düsseldorf
- Ihr bisheriger Pass oder Passersatz (sofern vorhanden)
- ein aktuelles Passfoto gemäß der Fotomustertafel der Bundesdruckerei GmbH (ein so genanntes "Biometriefoto")
- Nachweise über die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung, z.B. eine Bestätigung der Botschaft. Wenn keine Unterlagen vorhanden sind, sollte eine ausführliche schriftliche Begründung erfolgen.
Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Hinweise für Düsseldorf
- Sie wohnen in Düsseldorf und sind hier mit Hauptwohnsitz angemeldet
- Sie besitzen einen Aufenthaltstitel oder eine Duldung
- Sie haben nachweislich keinen anderen Pass oder Passersatz
- es ist Ihnen nicht zuzumuten, einen solchen zu beantragen
Rechtsgrundlage(n)
§ 71 Abs. 1 und 3 Nr. 2 i. V. m. § 14 Abs. 2 AufenthG i. V. m. § 13 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 4 Absatz 1 Nummer 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 13 Absatz 1 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 48 Absatz 1 Nummer 5 und 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 49 Absatz 2 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 14 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 69 Absatz 6 Satz 1, Absatz 7 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 71 Absatz 3 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Verfahrensablauf
Den Notreiseausweis können Sie persönlich oder online bei der Grenzbehörde, beispielweise am Flughafen bei der Bundespolizei, beantragen.
Persönlicher Antrag
- Sie gehen zu der Grenzbehörde und lassen sich ein Antragsformular aushändigen, das Sie ausfüllen und unterschreiben.
- Vor Ort wird ein Identitätsabgleich durchgeführt. Dazu müssen Sie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit oder die der Person nachweisen, für die Sie eine Reiseausweis als Passersatz beantragen .
- Sie müssen ein aktuelles biometrisches Foto vorlegen oder vor Ort bei der Behörde anfertigen lassen.
- Sie müssen bar vor Ort die Bearbeitungsgebühr bezahlen.
- Anschließend wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.
Digitaler Antrag
- Sie können den Antrag auch online stellen und zur Bearbeitung an die Grenzbehörden versenden, um das Verfahren zu beschleunigen.
- Dazu füllen Sie den Antrag im Bundesportal aus und senden ihn ab.
- Nach der digitalen Antragstellung können Sie Kontakt mit der zuständigen Grenzbehörde aufnehmen.
- Vor Beginn der Reise müssen Sie persönlich bei der Grenzbehörde erscheinen, um:
- den Antrag zu unterschreiben,
- einen Identitätsabgleich durchzuführen,
- ein aktuelles, biometrisches Foto vorzulegen oder es bei der Behörde anfertigen zu lassen und
- die Bearbeitungsgebühr zu bezahlen.
- Danach wird Ihnen der Notreiseausweis ausgehändigt.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel rund 30 Minuten
Kosten
- Ausstellung eines Notreiseausweises für Erwachsene: EUR 43,00
- Ausstellung eines Notreiseausweises für Minderjährige: EUR 34,00
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Gebühr für den Notreiseausweis Ihnen nicht erstattet wird, wenn:
- Sie Ihren Antrag zurücknehmen,
- nachdem mit der sachlichen Bearbeitung begonnen wurde,
- Ihnen der Notreiseausweis versagt wird oder
- das Beförderungsunternehmen Ihnen trotz erteiltem Notreiseausweis die Mitnahme verweigert.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Düsseldorf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) am 28.04.2021
Stichwörter
Hinweise für Düsseldorf