Schmutzwassergebühren
Hinweise für Oelde
Beschreibung
Hinweise für Oelde
Bei den Entwässerungsgebühren handelt es sich um Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der städtischen Abwasseranlagen. Die Entwässerungsgebühren werden getrennt für die Einleitung von Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und für die Einleitung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Die Schmutzwassergebühr beträgt derzeit 2,05 Euro pro m³.
Die Schmutzwassergebühr fällt nicht an, wenn Frischwasser auf einem Grundstück verbraucht oder zurückgehalten wird und nachweislich nicht in die Kanalisation gelangt.
Die verbrauchte oder zurückgehaltene Wassermenge (Abzugsmenge) wird auf Antrag von der zu veranlagenden Schmutzwassermenge abgezogen. Der Nachweis über die Abzugsmenge erfolgt durch eine auf eigene Kosten eingebaute, ordnungsgemäß funktionierende Messeinrichtung, z.B. einen Gartenwasserzähler.
Meldung Ersteinbau/ Wechsel Wasserzähler
Bitte melden Sie den Einbau oder Wechsel Ihres Wasserzählers mit dem Online-Formular oder auf klassischem Weg mit dem Formular "Ersteinbau" beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde an. Legen Sie dem Formular bitte einen Nachweis über den Erwerb, z.B. die Kassenquittung, bei.
Jährliche Meldung des Zählerstands
Für die Berücksichtigung der Abzugsmenge bei der Gebührenberechnung, sind die Zählerstände Ihres Wasserzählers aus eigener Initiative jährlich bis zum 15. Januar (Ausschlussfrist) zu melden. Bitte melden Sie den Zählerstand mit dem Online-Formular oder auf dem klassischen Weg dem Formular "jährliche Zählerstandmeldung" beim Fachdienst Beteiligungen, Steuern der Stadt Oelde.
An die jährliche Meldung erinnern wir Sie gerne per E-Mail, die Sie im Rahmen des Newsletters der Stadt Oelde abonnieren können.
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Ansprechpartner
Fachdienst Finanzen, Steuern und Abgaben
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02522 72-307
Fax: 02522 72-460
erforderliche Unterlagen
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Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
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