Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

    Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

    Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Soest

    Prüfungstermine 2025
    • Der Termin für die nächste Fischerprüfung wird an dieser Stelle rechtzeitig bekannt gegeben.
    • Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.
    Ablauf
    • Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
    • Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
    • An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
    • Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden. Bitte beantragen Sie die Ausnahmegenehmigung bei Ihrer Heimatbehörde erst, wenn Sie eine Zusage vom Kreis Soest erhalten haben.
    • Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
    • Ein Anspruch auf einen "Wunsch-Termin" besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben. 
    Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung

    Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.

    Ersatzprüfungszeugnis

    Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Wasserwirtschaft

    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

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    Wasserwirtschaft

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    Technisch geändert am 18.09.2024

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    erforderliche Unterlagen

     

     - Identitätsnachweis 

    (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

     

    formloser Antrag mit Angabe

    • der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
    • des beabsichtigten Prüfungsortes und
    • des beabsichtigten Prüfungstermins.

     

     

     

    Formulare

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Soest

    • Landesfischereigesetz
    • Fischerprüfungsordnung

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.

    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

     

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

    Kosten

    Hinweise für Soest

    • Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
    • Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
    • Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro

    Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de