Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern
Beschreibung
Hinweise für Soest
Der Kreis Soest bietet grundsätzlich zweimal im Jahr Prüfungstermine an.
- Die Zulassung zur Prüfung muss spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Unteren Fischereibehörde beantragt werden.
- An der Fischerprüfung können Personen teilnehmen, die im Kreis Soest ihren Wohnsitz haben und mindestens 13 Jahre alt sind.
- Falls Sie Ihren Wohnsitz außerhalb des Kreises Soest haben, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der für Sie zuständigen Unteren Fischereibehörde. Die Prüfungsplätze im Kreis Soest sind sehr begehrt. Deshalb wird um Verständnis gebeten, dass Anmeldungen von Einwohnern des Kreises Soest bevorzugt werden.
- Die Prüfungen finden Freitag und Samstag statt. Bei der Anmeldung können Sie einen bevorzugten Termin angeben.
- Ein Anspruch auf einen "Wunsch-Termin" besteht jedoch nicht! Insbesondere Prüfungstermine an Samstagen sind sehr begehrt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass an diesem Wochentag schulpflichtige Kinder und Jugendliche Vorrang haben.
Prüfungstermine 2024
Die nächste Fischerprüfung findet voraussichtlich am 15. und 16. November 2024 statt. Sie können sich ab Mitte September hierfür anmelden.
Eine Übersicht der Kursanbieter finden Sie unter Downloads.
Ausnahmegenehmigung für die Fischerprüfung
Wer die Prüfung bei einer anderen Behörde in Nordrhein-Westfalen ablegen möchte, benötigt hierfür eine Ausnahmegenehmigung des Kreises Soest. Diese können Sie über unseren Antrags-Assistenten (siehe unter Links) beantragen und bezahlen.
Ersatzprüfungszeugnis
Falls Ihr Fischerprüfungszeugnis verloren gegangen ist, kann Ihnen ein Ersatz-Zeugnis gebührenpflichtig ausgestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Ersatzzeugnis nur die Behörde ausstellen kann, bei der Sie die Fischerprüfung abgelegt haben. Den Antragsassistenten finden Sie unter den Links.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
(Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
formloser Antrag mit Angabe
- der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
- des beabsichtigten Prüfungsortes und
- des beabsichtigten Prüfungstermins.
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- Landesfischereigesetz
- Fischerprüfungsordnung
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Soest
- Zulassung zur Fischerprüfung: 50 Euro
- Ausnahmegenehmigung für eine Prüfung außerhalb des Kreises Soest: 15 Euro
- Ersatz-Fischerprüfungszeugnis: 35 Euro
Zahlungsarten: Überweisung nach Zahlungsaufforderung
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Fischerprüfung - Ausnahmegenehmigung zur Prüfung bei einer anderen Unteren Fischereibehörde
- Fischerprüfung - Ausstellung Ersatzzeugnis
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Elektrofischerei
- Übersicht der Kursanbieter im Kreis Soest
- Weiterführende Informationen zur Fischerprüfung und Fischereischein
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021