Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung Prüfungsort

    Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

    Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Bielefeld

    Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c5c7abd8a95602a8f903af8845d4adcb

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 27.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Park 5

    33607 Bielefeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 521 51-0

    Fax: +49 521 51-8392

    E-Mail: sicherheit.ordnung@bielefeld.de

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

     

     - Identitätsnachweis 

    (Personalausweis, Reisepass, o.Ä.) 

     

    formloser Antrag mit Angabe

    • der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
    • des beabsichtigten Prüfungsortes und
    • des beabsichtigten Prüfungstermins.

     

     

     

    Formulare

     Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bielefeld

    Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)  

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.

    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

     

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

    Kosten

    15 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Bielefeld

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de