Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern
Beschreibung
Hinweise für Bielefeld
Möchten Sie Ihre Fischerprüfung nicht bei der Fischereibehörde der Stadt Bielefeld ablegen, benötigen Sie eine schriftliche Ausnahmegenehmigung der Stadt Bielefeld.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Ordnungsamt Geschäftsbereich Sicherheit, Ordnung, Gewerbe Abteilung Ordnungsrechtliche Verfahren
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
(Personalausweis, Reisepass, o.Ä.)
formloser Antrag mit Angabe
- der Begründung für den Prüfungsortwechsel,
- des beabsichtigten Prüfungsortes und
- des beabsichtigten Prüfungstermins.
Formulare
Voraussetzungen
Hinweise für Bielefeld
Sie müssen Ihren Wohnsitz in Bielefeld haben.
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
Hinweise für Bielefeld