Fischerprüfung Abnahme Ausnahmegenehmigung PrüfungsortOnline erledigen

    Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern

    Wenn Sie die Fischerprüfung aus zwingenden Gründen nicht bei der unteren Fischereibehörde in Ihrem Kreis oder kreisfreier Stadt ablegen können, gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an
    verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.

    Prüfungstermine: 

    Mittwoch, 07.05.2024 - Donnerstag, 08.05.2024
    Anmeldefrist: Montag, 08.04.2024

    Mittwoch, 20.11.2024 - Donnerstag, 21.11.2024
    Anmeldefrist: Montag, 21.10.2024

    Anmeldungen sind bei der unteren Fischereibehörde, Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen, einzureichen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet haben.

    Vorrangig werden Anmeldungen berücksichtigt, für die eine örtliche Zuständigkeit besteht. Die Prüfungsbögen sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungshilfen sind nicht zugelassen.

    Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. v. bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an.

    Hinweis:

    Ob die Prüfung zu diesen Terminen stattfinden kann, hängt weiterhin von der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Einhaltung der Vorgaben nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung ab.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_74c9820cc684ad2e40518ec8db9c1e01

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Untere Naturschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Quettinger Str. 220

    51381 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-3201

    E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    • Schriftliche Anmeldung (der Vordruck steht unter Downloads als PDF-Dokument zur Verfügung)
    • Eventuell Ausnahmegenehmigung (bei Auswärtigen) Kostenpflichtig (15,00 EUR)
    • Personalausweis (am Tag der Prüfung)

    Formulare

     Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich

    Voraussetzungen

    Es müssen wichtige Gründe für den Prüfungsortwechsel vorliegen (zum Beispiel längere berufliche Abwesenheit).

    Rechtsgrundlage(n)

    § 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)  

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.

    Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.

     

    Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.

    Fristen

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich. Es wird empfohlen die Ausnahmegenehmigung frühzeitig zu beantragen.

    Bearbeitungsdauer

    Je nach unterer Fischereibehörde unterschiedlich.

    Kosten

    Hinweise für Leverkusen

    • 50,00 EUR (zahlbar am Tage der Prüfung vor Ort, mit EC-Karte)
    • 30,00 EUR für die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Prüfung.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 21.10.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de