Eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um den Ort der Fischerprüfung zu ändern
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wenn Sie einen Fischereischein erhalten möchten, müssen Sie die Fischereischeinprüfung erfolgreich bestanden haben und ein entsprechendes Zeugnis bei der Fischereischeinbehörde vorlegen können. Die Prüfung können Sie vor Ort an
verschiedenen Stellen im Land bei Orts- oder Kreisgruppen der Fischereiverbände ablegen. Unter gewissen Vorrausetzungen sind Sie von der Fischereischeinprüfung befreit. Sie erhalten ein schriftliches Zeugnis als Nachweis über die bestandene Fischereischeinprüfung.
Prüfungstermine:
Mittwoch, 07.05.2024 - Donnerstag, 08.05.2024
Anmeldefrist: Montag, 08.04.2024
Mittwoch, 20.11.2024 - Donnerstag, 21.11.2024
Anmeldefrist: Montag, 21.10.2024
Anmeldungen sind bei der unteren Fischereibehörde, Fachbereich Umwelt, Quettinger Straße 220, 51381 Leverkusen, einzureichen. Es dürfen nur Personen zugelassen werden, die am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet haben.
Vorrangig werden Anmeldungen berücksichtigt, für die eine örtliche Zuständigkeit besteht. Die Prüfungsbögen sind in deutscher Sprache verfasst. Übersetzungshilfen sind nicht zugelassen.
Der Rheinische Fischereiverband von 1880 e. v. bietet Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung an.
Hinweis:
Ob die Prüfung zu diesen Terminen stattfinden kann, hängt weiterhin von der Zulässigkeit und den Möglichkeiten der Einhaltung der Vorgaben nach der zu diesem Zeitpunkt gültigen Coronaschutzverordnung ab.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-3201
E-Mail: unb@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
- Schriftliche Anmeldung (der Vordruck steht unter Downloads als PDF-Dokument zur Verfügung)
- Eventuell Ausnahmegenehmigung (bei Auswärtigen) Kostenpflichtig (15,00 EUR)
- Personalausweis (am Tag der Prüfung)
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
§ 3 Absatz 3 Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung)
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich über die Termine der Fischerprüfung.
Beantragen Sie frühzeitig die Ausnahmegenehmigung. Sie erhalten zusammen mit der Ausnahmegenehmigung einen Gebührenbescheid.
Bei der Anmeldung zur Prüfung müssen Sie die Ausnahmegenehmigung vorlegen.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Leverkusen
- 50,00 EUR (zahlbar am Tage der Prüfung vor Ort, mit EC-Karte)
- 30,00 EUR für die Wiederholung eines nicht bestandenen Teils der Prüfung.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen am 21.10.2021
Stichwörter
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